Erhalte ich Entschädigung, wenn ich in Quarantäne muss?
Bei angeordneter Quarantäne garantierte Lohnfortzahlung
Paola Quarantina arbeitet in der Pflege in einem Altersheim. Ihre beiden Kinder wurden positiv auf Covid-19 getestet. Sie befinden sich für mindestens 5 Tage in Isolation. Der Arbeitgeber ordnet für die alleinerziehende Mutter 5 Tage Quarantäne an. Paola kann nicht weiterarbeiten – Home-Office ist in ihrem Job keine Option. Erhält sie für die Zeit der Quarantäne eine Entschädigung für den Lohnausfall?
Zuerst ist die Frage zu klären, ob die Quarantäne behördlich oder ärztlich angeordnet ist. Bei Paola Quarantina wurde die Quarantäne vom Arbeitgeber angeordnet, allerdings gestützt auf behördliche Anweisungen. Damit ist eine erste Bedingung für eine Entschädigung erfüllt. (Sich selber in Quarantäne zu versetzen, z.B. aufgrund eines Alarms der Covid-App, würde die Bedingung «behördlich oder ärztlich angeordnet» natürlich nicht erfüllen.) Ebenso ist klar, dass Paola ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen muss, sie kann ihre Arbeit nur vor Ort und in Kontakt mit den Bewohner*innen ausüben. Sie ist fest angestellt und AHV-versichert, erfüllt also auch diese Bedingungen. Krank ist sie nicht – sie wurde weder positiv getestet noch hat sie Symptome. Wäre sie selber an Corona erkrankt, würden die rechtlichen Bedingungen für Krankheit gelten.
Arbeitgeber soll Lohn weiterzahlen
Da bei Paola Quarantina alle Bedingungen für eine Entschädigung der Quarantäne erfüllt sind, darf sie damit rechnen, für die Quarantänezeit Lohn zu erhalten. Ihr Arbeitgeber soll ihr den Lohn für die 5 Tage Quarantäne vollumfänglich ausrichten. Er kann bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse eine Entschädigung für den Ausfall von Paola Quarantina anfordern. Sollte sich der Arbeitgeber weigern, den Lohn auszurichten, kann Paola die Entschädigung bei ihrer AHV-Ausgleichskasse selbst beantragen.
Die Entschädigung bemisst sich auf der Grundlage des AHV-pflichtigen Einkommens, das vor Beginn des Anspruchs auf Entschädigung erzielt wurde, unabhängig vom Arbeitspensum. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des Einkommens, höchstens aber 196 Franken pro Tag.
Die Angestellten Schweiz wünschen Ihnen, dass Sie gesund bleiben und nicht in Quarantäne müssen. Wenn Sie rechtliche Fragen rund um Covid haben, hilft Ihnen unser Rechtsdienst gerne weiter.
Ausführliche Infos des Bundesamts für Sozialversicherungen über die Entschädigungen für Erwerbsausfall bei Massnahmen gegen das Coronavirus finden Sie hier.