1. Mai: Angestellte Schweiz fordern mehr Mitwirkung für Arbeitnehmende in Betrieben
Das Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmenden in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz) stammt aus dem Jahr 1993. In der Zwischenzeit hat sich das gesamte Wirtschaftssystem erheblich ausgeweitet und verändert. Auf gesetzlicher Ebene wurde diese Entwicklung in keiner Weise nachvollzogen, bezüglich der Mitwirkung hat sich wenig geändert!
Die Angestellten Schweiz stellen fest, dass die Mitwirkung betreffend eine Zweiklassengesellschaft existiert. Während viele Unternehmen gar keine Mitwirkung in institutionalisierter Form kennen, haben andere die Mitwirkungsrechte über das Mitwirkungsgesetz hinaus ausgebaut.
Menschen arbeiten lieber in einem Klima der Wertschätzung, klarer Strukturen und einer fairen Behandlung. Eine stärkere Mitsprache würde diesem Bedürfnis entgegen kommen. Eine Demokratisierung fördert zudem eindeutig die Produktivität.
Fazit aus Sicht der Angestellten Schweiz:
- Das heutige Gesetz ist ein zahnloser Tiger
- Ein griffiges Mitwirkungsgesetz in den Betrieben ist eine Chance für den Betrieb selber. Sie muss nur als solche erkannt werden.
- Die Integration der Schweiz in Europa erfordert bezüglich der Mitwirkung eindeutig Anpassungen im Sinne von Verbesserungen.
Diese Woche ist in der Schriftenreihe des Instituts für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis der Universität St. Gallen das Buch „Die Mitwirkung in den Betrieben“ erschienen. Es ist ein Resultat der Tagung „Mitwirkung in den Betrieben“, welche im letzten Jahr auf Initiative der Angestellten Schweiz durchgeführt wurde.
Für Rückfragen:
Stefan Studer, Geschäftsführer Angestellte Schweiz, Natel 079 621 08 19
Prof. Thomas Geiser, Ordinarius für Privat- und Handelsrecht an der Universität St. Gallen (HSG) und Direktor am Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitsrecht FAA-HSG, Tel. 091 730 11 03, Natel 078 686 20 35