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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
  • Auszubildende bis 26 Jahre bezahlen Fr. 30.- pro Jahr.
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4. AVIG-Revision: Make-up statt Lifting

Freitag, 06. Aug 2010

Der Schweizer Arbeitsmarkt verfügt über eine hohe Flexibilität, was ihm einen grossen Standortvorteil verschafft.

Flexibilität bedeutet in diesem Fall aber auch ein gewisses Risiko arbeitslos zu werden. Dies kann für die Arbeitnehmenden untragbar werden, wenn es im Gegenzug keine solide Arbeitslosenversicherung gibt. Die vom Parlament verabschiedete Revision der Arbeitslosenversicherung droht diesen sozialen Auffangmechanismus zu zerstören.
 
Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) ist ein zentraler Bestandteil unserer Arbeitswelt. Wir alle profitieren davon:
  • Die Wirtschaft, weil damit in der Schweiz ein flexibler Arbeitsmarkt möglich ist
  • Die Arbeitgeber, weil sie damit ihre soziale Verantwortung leichter wahrnehmen können
  • Die Arbeitnehmer, weil sie damit bei Erwerbsverlust nicht in Armut fallen

Was Doris Leuthard heute bei der Eröffnung des Abstimmungskampfes zur 4. AVIG-Revision „überschminkt“ hat, ist, dass das Geschäftsmodell der AVIG mit ihrem Schuldenberg von ca. 7 Milliarden Franken gescheitert ist. In einem privatwirtschaftlich geführten Unternehmen müsste man in der gleichen Situation unverzüglich Konkurs anmelden oder neue Mittel zuführen.

Für die Angestellten Schweiz ist die 4. AVIG-Revision keinesfalls das angepriesene Mittel für die solide Finanzierung der Arbeitslosenversicherung, sondern höchstens ein Pflaster unter dem die Wunde weiter eitert.

 

Für Rückfragen:

Stefan Studer, Geschäftsführer Angestellte Schweiz, Tel. 044 360 11 41
Ariane Modaressi, Kommunikation Angestellte Schweiz, Tel. 044 360 11 38, Natel: 079 633 97 25
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