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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
  • Auszubildende bis 26 Jahre bezahlen Fr. 30.- pro Jahr.
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5000 Jobs im EuroAirport Basel in Gefahr – Politik gefordert

Donnerstag, 16. Jun 2011

Ob im auf französischem Staatsgebiet liegenden Basler Flughafen Schweizer oder französisches Arbeitsrecht gilt, kann darüber entscheiden, ob im grossen Stil Arbeitsplätze verloren gehen oder nicht.

Die im Basler EuroAirport in Mulhouse (F) ansässigen Unternehmen im Schweizer Sektor sehen sich mit einer massiven Rechtsunsicherheit konfrontiert, seit Französische Gerichte entschieden haben, dass trotz Schweizer Arbeitsverträgen und Löhnen in Schweizer Franken das französische Arbeitsrecht angewendet werden soll. Damit würde die Konkurrenzfähigkeit vieler Unternehmen massiv leiden, was in letzter Konsequenz die rund 5000 Arbeitsplätze im Schweizer Sektor gefährdet.

Engagement der Politik
Die Angestellten Schweiz unterstützen die Forderung der Handelskammer beider Basel, wonach diese Rechtsunsicherheit rasch und zu Gunsten einer vollständigen Anwendung von Schweizer Arbeitsrecht behoben werden muss.

Das liberale Schweizer Arbeitsrecht enthält im Vergleich zum französischen Arbeitsrecht zwar weniger Klauseln, die Mitarbeitende vor einer Kündigung schützen. Auf der anderen Seite sorgt diese Tatsache aber auch dafür, dass unbefristete Festanstellungen im Schweizer Arbeitsmarkt die Regel bilden und nach der Überwindung wirtschaftlicher Schwierigkeiten rasch auch wieder neue Stellen geschaffen und besetzt werden.

Arbeitgeber in die Pflicht nehmen
Die Angestellten Schweiz verstehen das Anliegen der Unternehmen im Schweizer Sektor und unterstützen es. Gleichzeitig erwarten sie von der Arbeitgeberseite jedoch, dass nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gehandelt wird. Das heisst für die Angestellten Schweiz insbesondere:

  • Angestellte mit Schweizer Arbeitsverträgen erhalten Löhne in Schweizer Franken
  • Die Höhe der Löhne richtet sich nach dem in der Schweiz üblichen Niveau
  • Die betriebliche Mitwirkung der Angestellten im Rahmen der Schweizer Gesetzgebung wird von den Unternehmen aktiv gefördert


Für Rückfragen:
Hansjörg Schmid, Kommunikation Angestellte Schweiz
Telefon 044 360 11 21, 076 443 40 40

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