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5726 Unterschriften für das Referendum gegen die Revision des Arbeitslosengesetzes

Montag, 12. Jul 2010

Viele Mitglieder der Angestellten Schweiz finden: Die Arbeitslosenversicherung darf nicht auf dem Buckel der Arbeitslosen und nicht erst bis ca. 2030 saniert werden. Sie haben das Referendum von Travail.Suisse unterschrieben oder selber Unterschriften gesammelt.

Im März-Apunto riefen die Angestellten Schweiz die Mitglieder auf, Unterschriften für das Referendum gegen die Revision des Arbeitslosengesetzes zu sammeln. Insgesamt konnten sie 5726 Unterschriften zum Referendum beisteuern.

Referendum ist zu Stande gekommen
Travail.Suisse hat bis am 24. Juni insgesamt 40 132 Unterschriften zusammengebracht. Das Referendum ist zustande gekommen. Denn auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund, die Unia, die SP, die Grüne Partei und Arbeitslosenkomitees haben Unterschriften gesammelt. Insgesamt braucht es 50 000.

Mit dem Sammeln von so vielen Unterschriften in kurzer Zeit setzen die Angestellten in der Schweiz ein ungemein starkes Zeichen: Sie akzeptieren diese Revision so nicht und wollen, dass das Volk darüber abstimmen kann.

Abstimmung: 26. September
Am 6. Juli hat Travail.Suisse die Unterschriften in Bern eingereicht. Das Datum für die Abstimmung steht auch bereits fest: der 26. September. Die Angestellten Schweiz empfehlen ihren Mitgliedern, die Revision des Arbeitslosengesetzes abzulehnen. Damit wird der Bund gezwungen, ein besseres Projekt auszuarbeiten. Das ist nötig, denn es ist unbestritten, dass die Arbeitslosenversicherung saniert werden muss.

Die wichtigsten Argumente gegen die Revision der Arbeitslosenversicherung
Die Gründe, die gegen die Vorlage sprechen, bleiben natürlich dieselben:

1. Die Arbeitslosenversicherung ist stark verschuldet, sie muss dringend saniert werden. Mit der vorgeschlagenen Revision würde dies aber viel zu lange brauchen, nämlich gegen 20 Jahre.

2. Es ist unsozial, wenn die Arbeitslosenversicherung nur über einen Leistungsabbau saniert werden soll – gerade in einer Zeit nach einer Krise. Die Arbeitslosen sollen die Krise, die nicht sie verursacht haben, nicht auch noch zahlen müssen.

3. Es gibt bessere und sozialverträglichere Wege, die Arbeitslosenversicherung zu sanieren. Z. B. über eine moderate, befristete Erhöhung der Beiträge und eine nach Bezugsdauer gestaffelte Reduktion der Höhe der Taggelder.

Darum empfehlen die Angestellten Schweiz am 26. September NEIN zur „Änderung vom 19. März 2010 des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung

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