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Abschluss der Verhandlungen zwischen den Angestellten und der Geschäftsleitung bei Swissvoice AG

Freitag, 28. Okt 2005

Zusatzvereinbarung erfüllt Forderungen der Mitarbeitenden

Nach der letzten Verhandlungsrunde vom 14. September haben sich die Mitarbeitervertretung und die Geschäftsleitung der Swissvoice AG auf eine Zusatzvereinbarung zum Sozialplan geeinigt. Diese bringt insbesondere den Arbeitnehmenden, die den Umzug der Swissvoice AG von Hägendorf (SO) nach Aubonne (VD) mitmachen, grundlegende Vergünstigungen. Aber auch die gekündigten Mitarbeitenden erhalten, je nach Dienstalter, eine Abgangsentschädigung sowie Unterstützungsleistungen beim Suchen einer neuen Arbeitsstelle. Die Mitarbeitervertretung und die Arbeitnehmerverbände sind dennoch der Überzeugung, dass der Umzug für die Swissvoice AG nicht notwendig ist.


Der Mitarbeitervertretung der Swissvoice AG sowie den mandatierten Verbänden Angestellte Schweiz und Unia gelang es, mit der Geschäftsleitung der Swissvoice AG den seit Dezember 2002 bestehenden Sozialplan nachzuverhandeln. Eine Zusatzvereinbarung zum Sozialplan trägt den besonderen Umständen im Zusammenhang mit dem Umzug der Swissvoice ins waadtländische Aubonne Rechnung. Speziell davon profitieren werden diejenigen Mitarbeitenden, die sich bereit erklären, in Aubonne zu arbeiten. So übernimmt die Swissvoice AG während zwei Jahren die Reisekosten (von Tür zu Tür) für Mitarbeitende, die weiter als 50 Kilometer von Aubonne entfernt wohnen. Arbeitnehmenden, die als Wochenaufenthalter in die Westschweiz ziehen, richtet die Swissvoice AG während einem Jahr eine monatliche Mietkostenbeteilung aus. Diejenigen, die ihren Wohnsitz fest in die Region Lausanne verlegen, profitieren von einer finanziellen Unterstützung an die anfallenden Umzugskosten. Ferner besteht für umgezogene Mitarbeitende ein Kündigungsverzicht während eines Jahres.

Teil der Belegschaft bleibt temporär in Hägendorf
Rund 18 Mitarbeitende der Swissvoice AG – diese Zahl kann im Zuge der Einzelverhandlungen mit den Mitarbeitenden noch ändern – erhalten gemäss der Swissvoice-Geschäftsleitung das Angebot, mit unverändertem Arbeitsvertrag in Hägendorf zu bleiben. Allerdings ist bereits heute klar, dass sich auch diese Mitarbeitenden in absehbarer Zeit neu orientieren müssen, denn der vollständige Umzug der Swissvoice AG ist beschlossene Sache. Dies bedeutet im Klartext, dass die noch in Hägendorf verbleibenden Stellen gestrichen werden, sobald es sie nicht mehr zwingend braucht. Der Sozialplan und die Zusatzvereinbarung werden auch für sie gelten.

Auch die wegen des Umzugs gekündigten Mitarbeitenden der Swissvoice AG erhalten gewisse Unterstützungsleistungen: So sieht die Zusatzvereinbarung eine bescheidene und nach Dienstjahren gestaffelte Abgangsentschädigung vor. Zusätzlich können Mitarbeitende ab dem 50. Altersjahr bei Bedarf von verlängerten Kündigungsfristen profitieren, um mehr Zeit für die Stellensuche zu erhalten.

Mitarbeitervertretung und Verbände finden Umzug nach wie vor unnötig
Die Mitarbeitervertretung und die Verbände haben zum Abschluss der Konsultationsfrist klar Stellung bezogen: Sie sind nach wie vor der Meinung, dass es den Umzug nach Aubonne für das Überleben der Swissvoice nicht braucht.

Die Angestellten Schweiz VSAM, in Lausanne mit einem Regionalsekretariat vertreten, werden die Entwicklungen bei Swissvoice AG genau verfolgen.

Für Rückfragen:
Angestellte Schweiz, Verband Schweizerischer Angestelltenvereine der Maschinen- und Elektroindustrie
Telefon: 01 / 368 10 30, info@angestellte.ch

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