Alstom setzt wider erwarten doch auf Sozialpartnerschaft made in Switzerland
Wie eben bekannt geworden ist, will Alstom entgegen den bisherigen Versicherungen das Konsultationsverfahren (gemäss OR Art. 335f) in der Schweiz zu den geplanten Entlassungen doch eröffnen. Damit setzt Alstom Power jetzt auf Verhandlungen in der Schweiz, worauf die Angestellten Schweiz schon seit Oktober 2010 hingewiesen haben. Es stellt sich die Frage, warum die Einsicht so spät erfolgt ist, bzw. wer kalte Füsse bekommen hat. Sicher ist, dass dieser „Alleingang“ im Europäischen Betriebsrat (EBR) keine Begeisterung auslösen wird. Das Ausscheren der Schweizer Alstom-Gesellschaft könnte im Extremfall sogar eine Klage des EBR vor einem französischen Gericht nach sich ziehen.
Wie die Angestellten Schweiz bereits in einer vorgängigen Medienmitteilung ausgeführt haben, wird sich erst im Nachhinein zeigen, welcher Weg für die Angestellten der bessere ist, der zuerst verfolgte europäische oder der nun gewählte GAV-konforme Schweizerische.
Auch wenn der Slalomkurs der Alstom nur schwer nachzuvollziehen ist, hat der heutige Entscheid den Vorteil, dass das Schicksal der betroffenen Angestellten nicht von einem Gremium abhängig ist, in dem die Schweiz nicht vollwertig vertreten ist. Die Schweizer Sozialpartner können sich nun voll auf das Aushandeln von optimalen Lösungen für die Betroffenen konzentrieren. Damit wird die lange Ungewissheit, die auf die Stimmung gedrückt und viele Angestellte gesundheitlich geschädigt hat, endlich ein Ende haben.
Nachdem Alstom letzte Woche bezüglich Auftragslage Positives zu vermelden hatte, werden sich die Angestellten Schweiz – auch in Zusammenarbeit mit den Aargauer Behörden – dafür einsetzen, dass möglichst niemand in die Arbeitslosigkeit entlassen wird.
Für Rückfragen:
Stefan Studer, Geschäftsführer Angestellte Schweiz, 044 360 11 11,
Natel 079 621 08 19
Hansjörg Schmid, Kommunikation Angestellte Schweiz, 044 360 11 21,
Natel 076 443 40 40