JavaScript ist in Ihrem Browser deaktiviert. Ohne JavaScript funktioniert die Website nicht korrekt.

Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
  • Auszubildende bis 26 Jahre bezahlen Fr. 30.- pro Jahr.
Schliessen
  • angestellte teaser schmal

Newsroom

Sich informieren.

Am Puls sein.

Altersvorsorge 2020: Die Reform muss gelingen

Mittwoch, 19. Nov 2014

Der Bundesrat hat heute ein ausgewogenes und vernünftiges Reformpaket für die Altersvorsorge vorgelegt. Die Angestellten Schweiz fordern die Politik und die Arbeitgeber auf, darauf einzusteigen.

In seiner Botschaft über die Reform der Altersvorsorge 2020 hat der Bundesrat die Grundlinien beibehalten. Das Niveau der Renten zu erhalten und die Finanzierung der Altersvorsorge zu sichern bleiben die Hauptanliegen der Reform. Die Angestellten Schweiz begrüssen dies.

Der Verband wird die neuen Vorschläge des Bundesrats mit grossem Interesse studieren. Die Angestellten Schweiz finden die Abschaffung des Koordinationsabzugs bei der beruflichen Vorsorge klug, weil so die Teilzeitbeschäftigten endlich nicht mehr benachteiligt werden. (Insbesondere bei Mehrfach-Teilzeitbeschäftigten fällt das ins Gewicht, weil der Abzug im Normalfall für jede Stelle gemacht wird.) Eine weitere Massnahme, welche die Angestellten positiv bewerten, betrifft die älteren Arbeitnehmenden: Die Altersgutschriftensätze sollen nach dem Alter 45 nicht mehr steigen. Das macht ältere Arbeitskräfte im Verhältnis zu jüngeren weniger teuer.

Die Reform, die jetzt in den Händen des Parlaments ist, darf nicht scheitern. Die Angestellten Schweiz rufen alle Kräfte der Politik und Wirtschaft auf, ihre Verantwortung jetzt wahrzunehmen. Denn eines ist klar: Die Reform braucht es!

 

Für Rückfragen:

Hansjörg Schmid, Kommunikation Angestellte Schweiz, Tel. 044 360 11 21,
076 443 40 40

 

Login
Kontakt
Suchen