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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
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Attraktive Dienstleistungen

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Angestellte Schweiz begrüssen Entscheid des Ständerats: Arbeitgeber sollen die Weiterbildung fördern

Mittwoch, 05. Mär 2014

Der Schwyzer Ständerat Peter Föhn wollte in der heutigen Debatte des Ständerats über das Weiterbildungsgesetz, wie zuvor der Nationalrat, im Artikel 5 einen wichtigen Passus streichen. Dieser besagt, dass die öffentlichen und privaten Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Angestellten begünstigen sollen. Dies ist zwar keine verbindliche Verpflichtung, aber ein wichtiges Signal an die Arbeitgeber, dass sie der Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden das nötige Gewicht geben müssen.

Die Angestellten Schweiz sind froh, dass die Mehrheit des Ständerats den Antrag Föhn abgelehnt hat.

Die Formulierung, wie sie im Artikel 5 steht, ist nach Ansicht der Angestellten Schweiz genau richtig. Ein eigentliches Weiterbildungsobligatorium braucht es auf Gesetzesstufe nicht. Eine detailliertere und verbindlichere Regelung der Weiterbildung kann auf der Ebene von Gesamtarbeitsverträgen oder Firmenverträgen fest geschrieben werden.

Im Weiteren begrüssen die Angestellten Schweiz die Ergänzung des Artikels 8 (Verbesserung der Chancengleichheit) durch den Ständerat: Der Wiedereinstieg von Personen ins Berufsleben soll ausdrücklich erleichtert werden.

Die Angestellten Schweiz fordern den Nationalrat auf, in der kommenden Differenzbereinigung der Linie des Ständerats zu folgen. So entsteht ein griffiges Weiterbildungsgesetz, das den Anforderungen von heute genügt. Das ist wichtig, denn Weiterbildung ist für die Karriere der Angestellten immer mehr zu einem Schlüsselfaktor geworden.

 

Für Rückfragen:

Fabrizio Lanzi, Weiterbildung Angestellte Schweiz, 044 360 11 44,

076 343 75 85

Hansjörg Schmid, Kommunikation Angestellte Schweiz, 044 360 11 21,
Natel 076 443 40 40

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