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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
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Angestellte Schweiz klar für Familienzulagengesetz

Donnerstag, 21. Sep 2006

Die Angestellten Schweiz unterstützen die Bestrebungen, Eltern mit Familienpflichten zu entlasten. Dies kann unter anderem mit fairen, einheitlichen Kinder- und Ausbildungszulagen erreicht werden.

Für die Argumente der Gegner des neuen Familienzulagengesetzes haben die Angestellten Schweiz kein Verständnis. Bei einer Lohnsumme in der Schweiz von ca. 276 Milliarden Franken (2005) kostet die Lösung für die Arbeitgeber rund 336 Millionen Franken mehr. Diese Kosten sind für die Wirtschaft sicher nicht untragbar! Dass Kinderzulagen in der vorgeschlagenen Grössenordnung ohne Weiteres tragbar sind, zeigt u.a. die Branche Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, in deren neuem Gesamtarbeitsvertrag der Betrag von Fr. 200.— fest geschrieben ist. In der Chemiebranche sind Fr. 200.— sogar schon seit längerer Zeit üblich.

Auch das Argument, die Lebenshaltungskosten seien in den verschiedenen Kantonen unterschiedlich, sticht nicht. Es stimmt zwar, aber die Kinderzulagen bemessen sich nach dem Kanton, in dem man arbeitet, und nicht in dem man wohnt. Der Papi, der in Zürich arbeitet, erhält heute 170 Franken, der Papi, der in Zug arbeitet 250. Beide wohnen aber im gleichen Haus in Zug! Eine gesamtschweizerische Vereinheitlichung der Kinderzulagen müsste doch gerade den Arbeitgebern ein Anliegen sein. Sie fordern immer Mobilität auf dem Arbeitsmarkt. Dann müssten sie sich doch daran stören, dass jemand, der in Zug wohnt und in Zürich arbeitet andere Zulagen bekommt als jemand, der in Zug wohnt und arbeitet.

Positiv bewerten die Angestellten Schweiz die Bestimmung, dass die Zulagen indexiert sind und so der Teuerung angeglichen werden.

Die Angestellten Schweiz setzen sich für das Kinderzulagengesetz ein, weil es, wie die Mutterschaftsversicherung, für die sie sich ebenfalls stark gemacht haben, eine Lösung mit Augenmass ist. Zudem entspricht es einem echten Bedürfnis weiter Bevölkerungskreise. Aus diesen Gründen empfiehlt der Verband Angestellte Schweiz seinen Mitgliedern, ein überzeugtes Ja in die Urne zu legen.

Für Rückfragen:

Vital Stutz, Geschäftsführer Angestellte Schweiz, Tel 044 360 11 41, Natel 079 639 73 03

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