Angestellte Schweiz sagen Nein zum überstürzten Rentenabbau
Am 7. März stimmen wir über die vom Parlament im Dezember 2008 beschlossene Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge ab, gegen die das Referendum ergriffen wurde.
Auch wenn der Vorwurf des Rentenklaus reisserisch und nicht in allen Fällen gerechtfertigt sein mag, und auch wenn wir Menschen immer älter werden, so sprechen doch viele gute Gründe gegen die Senkung des Umwandlungssatzes:
- Der Zeitpunkt ist verfrüht. Erst vor wenigen Jahren wurde mit der 1. BVG-Revision die schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes von 7,2% auf 6,8% bis 2014 beschlossen. Noch läuft die Umsetzungsphase dieser Senkung. Dabei wurden die aktuellsten verfügbaren technischen Grundlagen bezüglich Lebenserwartung und Renditen berücksichtigt. Es besteht zum heutigen Zeitpunkt kein Anlass, den Umwandlungssatz erneut zu senken.
- Das Ausmass der Senkung ist übertrieben und beruht auf unrealistischen Annahmen bezüglich künftiger Renditen. Diese sind nach der Finanzmarktkrise bereits wieder stark am steigen. Entscheidend sind bei den Renditen zudem nicht kurzfristige Momentaufnahmen, sondern langfristige Durchschnittswerte. Diese rechtfertigen einen Umwandlungssatz von 6,8%.
- Die steigende Lebenserwartung wurde bereits bei der letzten Revision berücksichtigt. Seither gibt es keine gesicherten neueren Grundlagen, die eine weitere Senkung des Umwandlungssatzes auf Grund der Lebenserwartung rechtfertigen würden.
- Mit übertriebenem Sicherheitsdenken und zu tiefen Umwandlungssätzen wird letztlich die Idee des Alterssparens ad absurdum geführt. Erst der „dritte Beitrag“, nämlich die Rendite auf Vorsorgegeldern, macht das obligatorische Sparen in der 2. Säule attraktiv und sinnvoll.
- Das angeschlagene Tempo der nochmaligen Senkung des Umwandlungssatzes führt zu unzumutbaren Rentenkürzungen innert kurzer Frist und untergräbt das Vertrauen in eine planbare 2. Säule. Im Gegensatz zur 1. BVG-Revision fehlen auch flankierende Massnahmen gänzlich. Personen, die kurz vor dem Rentenalter stehen, müssten einen Rentenverlust von 10% hinnehmen. Die überwiegende Mehrheit hätte keine Chance, diese Lücke auszugleichen. Das ist sozialpolitisch unverantwortlich. Das Leistungsziel der beruflichen Vorsorge, die Weiterführung der gewohnten Lebenshaltung wäre somit in Frage gestellt.
Aus diesen Gründen empfehlen die Angestellten Schweiz, die Senkung des Umwandlungssatzes am 7. März abzulehnen.