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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
  • Auszubildende bis 26 Jahre bezahlen Fr. 30.- pro Jahr.
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Angestellte Schweiz Vertragspartner des Gesamtarbeitsvertrags der Temporärbranche

Mittwoch, 25. Jun 2008

Die Angestellten Schweiz tragen den Gesamtarbeitsvertrag neben anderen Arbeitnehmer-verbänden und Swissstaffing mit. Verschiedene wichtige Kernanliegen der Angestellten Schweiz fliessen darin ein.

Meilensteine sind u.a. Krankentaggeldversicherung, berufliche Vorsorge und insbesondere vorgesehene Weiterbildungsgutschriften. Vollzugsinstrumente mit Biss stehen zur Verfügung.

Dieser Gesamtarbeitsvertrag ist umso wichtiger, weil auch in den Branchen, in denen die Angestellten Schweiz hauptsächlich vertreten sind, vermehrt Temporärarbeitende eingesetzt werden. In der Maschinenindustrie wird diese Arbeitsform zur Abdeckung der Auslastungsspitzen vielerorts eingesetzt. Die massive Produktivitätssteigerung in den letzten beiden Jahren wurde durch den Einsatz von Temporärarbeit erst möglich. Im Rahmen der Freizügigkeitsabkommen sind grundsätzlich auch EU-Bürger im Einsatz.

Langfristig will man der Gefahr eines Lohndumpings, respektive einer strukturellen Unterwanderung der Arbeitsbedingungen, begegnen. Deshalb ist ein Gesamtarbeitsvertrag mit allgemeinverbindlicher Wirkung ebenso sehr von Nutzen für die Festangestellten – ob mit oder ohne Gesamtarbeitsvertrag. Die bisherigen Besitzstände bleiben u.a. durch das im Gesamtarbeitsvertrag gewährleistete Vorrangsprinzip gewahrt.


Für Rückfragen:
Christof Burkard, Leiter Rechtsdienst, Tel, 079 798 68 41

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