Angestellte Schweiz Vertragspartner des Gesamtarbeitsvertrags der Temporärbranche
Die Angestellten Schweiz tragen den Gesamtarbeitsvertrag neben anderen Arbeitnehmer-verbänden und Swissstaffing mit. Verschiedene wichtige Kernanliegen der Angestellten Schweiz fliessen darin ein.
Meilensteine sind u.a. Krankentaggeldversicherung, berufliche Vorsorge und insbesondere vorgesehene Weiterbildungsgutschriften. Vollzugsinstrumente mit Biss stehen zur Verfügung.
Dieser Gesamtarbeitsvertrag ist umso wichtiger, weil auch in den Branchen, in denen die Angestellten Schweiz hauptsächlich vertreten sind, vermehrt Temporärarbeitende eingesetzt werden. In der Maschinenindustrie wird diese Arbeitsform zur Abdeckung der Auslastungsspitzen vielerorts eingesetzt. Die massive Produktivitätssteigerung in den letzten beiden Jahren wurde durch den Einsatz von Temporärarbeit erst möglich. Im Rahmen der Freizügigkeitsabkommen sind grundsätzlich auch EU-Bürger im Einsatz.
Langfristig will man der Gefahr eines Lohndumpings, respektive einer strukturellen Unterwanderung der Arbeitsbedingungen, begegnen. Deshalb ist ein Gesamtarbeitsvertrag mit allgemeinverbindlicher Wirkung ebenso sehr von Nutzen für die Festangestellten – ob mit oder ohne Gesamtarbeitsvertrag. Die bisherigen Besitzstände bleiben u.a. durch das im Gesamtarbeitsvertrag gewährleistete Vorrangsprinzip gewahrt.
Für Rückfragen:
Christof Burkard, Leiter Rechtsdienst, Tel, 079 798 68 41