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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
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Angestelltenverbände unterstützen erstmals EU-Rahmenabkommen

Mittwoch, 30. Jan 2019

Die Verbände der plattform, bestehend aus dem Kaufmännischen Verband, Angestellte Schweiz, der Schweizer Kaderorganisation, der Zürcher Gesellschaft für Personalmanagement und veb.ch, stehen dem institutionellen Abkommen (InstA) mit der EU grundsätzlich positiv gegenüber. Für die plattform überwiegen die Vorteile des InstA mit der EU, da es Rechtssicherheit und wesentliche Vorteile für den Schweizer Binnenmarkt bringt. Das kommt auch den Angestellten zugute.

Die EU ist die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Der freie Austausch von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Personen zwischen der Schweiz und der EU ist für die Schweizer Wirtschaft unabdingbar.

Die plattform stellt deshalb folgende Forderungen:

  • Das mit der EU ausgehandelte InstA soll in der jetzigen Form paraphiert werden.
  • Der Bundesrat soll klar Stellung zum Rahmenabkommen beziehen und dessen Kosten und Nutzen aufzeigen. Die Konsequenzen für die bilateralen Verträge bei Nichtunterzeichnung müssen im Detail dargelegt werden; Spekulationen über mögliche Sanktionen der EU reichen nicht.

Die Schweiz liegt inmitten von Europa. Der freie Marktzugang von Waren, Dienstleistungen, Arbeitskräften und Kapital ist für die Schweiz unabdingbar und macht volumenmässig die Mehrheit der Beziehungen zum Ausland aus. Ein Freihandelsabkommen oder eine Zollunion können das Prinzip eines Binnenmarkts in keiner Weise ersetzen. Auch können die bilateralen Verträge ohne Abkommen nicht einfach wie bisher weitergeführt werden.

Die Schweiz ist nicht in der Lage ausreichend Fachkräfte aus dem Inland zu generieren und hat jetzt schon komplizierte Ausnahmen zur Personenfreizügigkeit (Inländervorrang, Entsenderichtlinien) in Kraft gesetzt. In den neuen Bestimmungen der EU zum Entsenderecht spricht nichts gegen den Vollzug der flankierenden Massnahmen wie sie die Schweiz betreibt. Auch die Behauptung, dass paritätische Kontrollen fortan nicht mehr erlaubt wären, hat keine Basis im Vertragswerk der EU oder im InstA. Der Vollzug kann gemäss Durchsetzungsrichtlinien explizit bei den Sozialpartnern liegen. Das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) erleichtert zudem die Durchsetzung des Lohnschutzes – auch für die Schweiz.

Zur Innovationsfähigkeit der Schweiz gehören auch gute Rahmenbedingungen für den Forschungs- und Werkplatz Schweiz. Die Kooperation mit der EU, dem für die Schweiz bedeutendsten internationalen Partner, im Bereich Forschung und Entwicklung hat signifikante Spillover-Effekte für die Innovationsfähigkeit Schweizer Unternehmen und Hochschulen. Gerade die bilateralen Verträge in den Bereichen Forschung, Personenfreizügigkeit und technische Normen tragen wesentlich dazu bei. Auch der Einbezug des Schweizer Parlaments ist mit dem gemischten parlamentarischen Ausschuss gegeben. Darin können auch länderspezifische Gegebenheiten diskutiert werden.

Beim InstA geht es schliesslich um ein Abwägen zwischen den Vorteilen eines Binnenmarkts mit der EU und den Nachteilen, welche mit den vereinbarten institutionellen Regelungen und der dynamischen Rechtsübernahme in den fünf Marktzugangsabkommen verbunden ist. Es ist Zeit, Kosten und Nutzen dieser Beziehungen in die Waagschale zu legen und eine informierte Entscheidung zu treffen. Der Bundesrat trägt hierfür die Verantwortung und muss diese endlich übernehmen. Das Rahmenabkommen darf nicht zum Spielball der Parteien im Wahlkampf missbraucht werden.

Für Rückfragen

Stefan Studer, Geschäftsführer Angestellte Schweiz, 044 360 11 41

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