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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
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Aufhebung der Corona-Massnahmen: Angestellte Schweiz erachten forsches Tempo als Risiko

Mittwoch, 02. Feb 2022
An seiner Medienkonferenz vom 2. Februar kündigte der Bundesrat die Lockerung diverser Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus an. Die Zahl der positiv auf Covid-19 getesteten Fälle ist nach wie vor sehr hoch. Gleichzeitig stagniert aber Zahl der Spitaleinweisungen und eine Überlastung der Spitäler ist derzeit nicht zu befürchten.

 

Konkret hat der Bundesrat beschlossen, die Quarantäne für Personen, die engen Kontakt zu Coronapositiven hatten, aufzuheben. Die Home-Office-Pflicht wird wieder zur Home-Office-Empfehlung. Die neuen Bestimmungen gelten ab dem 3. Februar.
 
Die Angestellten Schweiz hätten es vernünftiger gefunden, die Massnahmen wie ursprünglich geplant noch bis Ende Februar, aufrechtzuerhalten. Die Situation ist angesichts der Anzahl positiver Fälle immer noch angespannt. Es wäre schade, wenn wegen einer zu schnellen Aufhebung der Massnahmen im März eine neue Welle auf uns zukommen würde.
 
Die Angestellten Schweiz rufen die Arbeitgeber auf, das Home-Office weiterhin zu ermöglichen und zu fördern. Selbstverständlich müssen sie die Schutzkonzepte in ihren Betrieben nach wie vor umsetzen. Sie stehen in der Pflicht, die Gesundheit ihrer Angestellten zu schützen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Home-Office in vielen Bereichen möglich ist und die Produktivität nicht beeinträchtigt.
 
Der Angestellten Schweiz möchten auch daran erinnern, dass Angestellte, die krank sind, unbedingt zu Hause bleiben sollten. Covid-19 ist nicht das einzige Virus, das im Umlauf ist. Fällt ein ganzes Team wegen einer Gastroenteritis ausfällt sind die Folgen nicht anders, als wenn es wegen des Coronavirus ausfällt.
 
Als Arbeitnehmer*in ist es wichtig, sich auszuruhen, wenn man krank ist, und dem Körper Zeit zu geben, wieder fit zu werden. Die Balance muss hier eindeutig nicht Richtung Work, sondern Richtung Life ausschlagen.
 
Der Bundesrat hat weitere Lockerungsmassnahmen in die Vernehmlassung geschickt, in zwei Varianten: Aufhebung aller Massnahmen ab dem 17.2. oder schrittweise Aufhebung der Massnahmen. Für die Angestellten Schweiz gilt weiterhin: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Der Verband stellt sich nicht gegen weitere Lockerungen, allerdings muss die Zahl der Fälle einen Abwärtstrend aufweisen. Die Lockerungen sollten besser schrittweise erfolgen (Variante 2). Vor allem aber muss die Gesundheit aller Menschen an erster Stelle stehen.
 
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