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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
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Besser in die Bildung investieren als in einen Mindestlohn

Freitag, 21. Mär 2014

Ein flächendeckender, hoher Mindestlohn dürfte gerade schlecht Qualifizierte aus dem Arbeitsmarkt drängen. Darum betrachten die Angestellten Schweiz Bildung als die bessere Investition in die Angestellten.

Wer im Leben vorankommen will braucht nicht vor allem Glück, sondern eine gute Bildung und / oder die Möglichkeit, sich weiterzubilden. Das ist der Schlüssel für den beruflichen Erfolg, ein nachhaltig besseres Einkommen und den Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit. Wer über einen soliden, vollen Bildungsrucksack verfügt, findet jederzeit rasch und leicht eine gut entlöhnte Arbeitsstelle. Tief Qualifizierte hingegen haben deutlich mehr Mühe.

Ein flächendeckender Mindestlohn, wie ihn die Gewerkschaften jetzt fordern, dürfte die unqualifizierten Arbeitskräfte vermehrt aus dem Arbeitsmarkt drängen. Dies, weil die Arbeitgeber vermehrt auf Angestellte mit höherer Qualifikation setzen würden, wenn sie höhere Löhne bezahlen müssten. Die Angestellten Schweiz sind deshalb überzeugt, dass die Arbeitnehmenden besser und nachhaltiger gefördert werden können, indem man in ihre Bildung investiert statt in Mindestlöhne. Sie lehnen unter anderem aus diesem Grund die Mindestlohn-Initiative ab.

Geeignet zur Förderung der Bildung ist das Weiterbildungsgesetz, das zur Zeit in den eidgenössischen Räten debattiert wird. Der Nationalrat sprach sich am 20. März für eine Verwässerung des Gesetzes aus. Er möchte den Passus streichen, dass die öffentlichen und privaten Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Angestellten begünstigen sollen. Damit würde das Weiterbildungsgesetz den Anspruch, die Bildung zu fördern, nur mehr ungenügend erfüllen. Die Angestellten Schweiz fordern den Ständerat auf, standhaft zu bleiben wenn das Geschäft wieder in die kleine Kammer kommt.

 

Für Rückfragen: 

Hansjörg Schmid, Kommunikation Angestellte Schweiz, 044 360 11 21,
076 443 40 40

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