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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
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Bodenbelagsbranche stellt sich mit Gesamtarbeitsvertrag auf solides Fundament

Dienstag, 05. Jul 2022
BodenSchweiz hat mit Angestellte Schweiz einen Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen. Damit schaffen die beiden Organisationen klare und verbindliche Arbeitsbedingungen zum Vorteil von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

 

Die Bodenbelagsbranche gehört zum klassischen Ausbaugewerbe und ist in diesem Sektor die einzige Branche, die bisher noch über keinen Gesamtarbeitsvertrag verfügte (ausser in einzelnen Kantonen). Sie leidet vor allem daran, dass zahlreiche ausländische Unternehmer und Subunternehmer zu Dumpinglöhnen in der Schweiz arbeiten und damit die Existenzgrundlage vieler Schweizer Fachkräfte gefährden.

 

Dem will BodenSchweiz, der Schweizerische Verband der Bodenbelagsfachgeschäfte, zusammen mit der Angestelltenorganisation Angestellte Schweiz entgegenwirken. Die beiden Partner haben einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Branche ausgehandelt, in der ca. 5500 Mitarbeitende in rund 1500 Fachbetrieben beschäftigt sind. «Wir haben damit eine Vorwärtsstrategie gewählt und gehen die Herausforderungen proaktiv an», sagt der Präsident von BodenSchweiz, René Bossert. «Der neue Vertrag trägt dazu bei, das Image unserer Branche in wesentlichen Aspekten zu verbessern.»
 
Klares Bekenntnis zum GAV Boden
Anlässlich der Generalversammlung von BodenSchweiz vom 29. April 2022 kam die finale Fassung des Regelwerks nochmals zur Debatte. Dabei stimmten ihm die anwesenden Unternehmer beinahe einstimmig zu – und damit der Einführung eines allgemeinverbindlich erklärten GAV für die Schweizerische Bodenbelagsbranche. Dies ist ein sehr achtbarer Erfolg und ein klares Bekenntnis zu fairen Anstellungsbedingungen seitens der Unternehmer im Markt.

 

Nun können alle Dokumente fertig bereinigt dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) als Antrag zur Allgemeinverbindlicherklärung eingereicht werden. Noch nie war man so nahe am Ziel. Angestrebt ist eine Allgemeinverbindlicherklärung für die ganze Schweiz mit Ausnahme der Kantone, in welchen bereits heute ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag vorliegt.
 
Verhinderung von Lohndumping und faire Arbeitsbedingungen
Ein wesentliches Ziel des Projekts ist die Bekämpfung von Lohndumping. Der GAV setzt Lohnuntergrenzen und sieht entsprechende Kontrollmechanismen vor. Für gelernte wie für ungelernte Angestellte mit mehrjähriger Erfahrung soll es keinen Lohn unter 4000 Franken geben.
Der GAV enthält Instrumente zur Förderung von Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit.
«Mit dem hoffentlich bald allgemeinverbindlichen GAV stellen wir sicher, dass auch die Angestellten der Bodenbelagsbranche vor Lohndumping geschützt sind», sagt Alexander Bélaz, Präsident von Angestellte Schweiz. «Weiter erreichen wir, dass sich ihre Arbeitsbedingungen denjenigen ähnlich gelagerter Berufsfelder angleichen.»
 
Für Rückfragen:
René Bossert, Präsident BodenSchweiz, Tel. 079 403 46 66

 

Daniel Heusser, Geschäftsführer BodenSchweiz, Tel. 062 822 29 40

 

Alexander Bélaz, Präsident Angestellte Schweiz, Tel. 079 597 73 53

 

Pierre Derivaz, Angestellte Schweiz, Kollektives Arbeitsrecht & Sozialpartnerschaft, 044 360 11 52
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