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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
  • Auszubildende bis 26 Jahre bezahlen Fr. 30.- pro Jahr.
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Brauch ich die Covid App noch, wenn ich geimpft bin?

Montag, 27. Sep 2021
Ein immer grösserer Anteil der Schweizer Bevölkerung ist geimpft. Viele haben immer noch die Covid App auf dem Handy, andere haben sie ausser Betrieb genommen. Ist sie überhaupt noch sinnvoll, wenn ich geimpft bin?

 

Die Angestellten Schweiz empfehlen Ihnen, die App trotz Impfung weiterhin aktiv zu halten oder wieder zu aktivieren oder herunterzuladen. Denn auch Geimpfte können sich anstecken. Dabei ist deren Risiko, ernsthaft zu erkranken, zwar geringer, aber sie können das Virus an andere Personen weitergeben – auch an Ungeimpfte, die wiederum schwer erkranken könnten. Es ist weiterhin sinnvoll, dass möglichst viele Erkrankungen erfasst werden, und dazu eignet sich die Covid App. Dies hilft, die Pandemie wirksam zu bekämpfen.

 

Da immer wieder neue Mutanten auftauchen und viele Massnahmen gelockert wurden, nimmt auch das Risiko zu, dass Geimpfte und Genesene sich (erneut) anstecken. Auch darum bleibt die Aktivierung der App weiter sinnvoll.

 

Nicht zuletzt bietet die App eine praktische neue Check-in-Funktion, wie man sie von Restaurants kennt: sie hält fest, wer zum Beispiel an einer Party oder Sitzung teilgenommen hat. Im Fall eines positiven Tests werden alle informiert.

 

Bezüglich des Datenschutzes brauchen Sie sich keine grossen Sorgen zu machen. Der Schweizer Datenschutzbeauftragte hat der App seinen Segen gegeben. Daten, welche das Mobiltelefon über andere Nutzerinnen und Nutzer erfasst, speichert es einzig lokal. Mobiltelefone oder die Covid App senden keine Personen- oder Ortungsdaten an zentrale Speicherorte oder Server. Daher kann niemand rekonstruieren, mit welcher Person man Kontakt gehabt hatte. Wenn die Coronavirus-Krise überstanden ist, wird das System zudem abgestellt. Darum können wir Ihnen mit gutem Gewissen die Aktivierung der Covid App empfehlen.

 

Angestellte Schweiz

 

Umfassende Infos zur Covid App finden Sie auf der Website des BAG.
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