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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

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Bundesgericht drückt sich vor Entscheid, ob Löhne in Euro zulässig sind oder nicht

Dienstag, 15. Jan 2019

Im Zuge der Frankenkrise kam das eine oder andere Unternehmen auf die Idee, Grenzgängern die Löhne in Euro statt in Franken auszurichten. Vom Obligationenrecht her ist diese Praxis möglich. Sie diskriminiert allerdings die Grenzgänger, weil diese das Währungsrisiko tragen müssen.

Dies verletzt den Grundsatz des Arbeitsrechts, dass der Arbeitgeber das Risiko des Wechselkurses tragen muss. Ebenso verletzt wird der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, nämlich sobald sich der Wechselkurs zwischen Euro und Franken ändert. Wird der Franken stärker, bekommen die Grenzgänger in Relation zum Franken weniger Lohn. Problematisch ist in diesem Zusammenhang auch, dass so in Euro entlöhnte Angestellte zunehmend billiger werden. Die Arbeitgeber werden so versucht, auch die Löhne in Franken zu senken oder vermehrt Grenzgänger einzustellen. Beides kann auf dem Schweizer Arbeitsmarkt nicht erwünscht sein.

Allgemein wurde erwartet, dass sich heute das Bundesgericht heute in die eine oder andere Richtung entscheidet. Leider war dies nicht der Fall. Die Bundesrichter betonten die ausserordentlichen Umstände der Finanzkrise – sogar die SNB sei ja überfordert gewesen – und weigerten sich, die Entscheidung eines Unternehmens, Grenzgängerlöhne in Euro zu einem festen, unvorteilhaften Wechselkurs auszuzahlen, nachträglich zu korrigieren. Es sei vom Arbeitnehmer rechtsmissbräuchlich, diese Bedingungen vorerst zum Arbeitsplatzerhalt in Krisenzeit zu akzeptieren und sodann Diskriminierung geltend zu machen. So bleibt die Frage, ob und zu welchem Kurs Löhne in Euro ausbezahlt werden können, weiter offen. „Das Bundesgericht hat somit die Chance verpasst, den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ hochzuhalten. Es hat den Arbeitnehmer vor der Wahl gelassen, entweder eine Diskriminierung zu akzeptieren oder die Stelle zu verlieren. Das ist eine schlechte Nachricht, nicht nur für Grenzgänger, sondern für alle Angestellten.“ Dies sagt Pierre Derivaz, Rechtsanwalt der Angestellten Schweiz. Die Angestellten Schweiz werden sich gegen die Ausrichtung von Löhnen in Euro für Grenzgänger wehren, wenn dies in Unternehmen wieder aufs Tapet kommen sollte.

 

Für Rückfragen:

Pierre Derivaz, Rechtsanwalt Angestellte Schweiz, 044 360 11 52

Hansjörg Schmid, Kommunikation Angestellte Schweiz, Tel. 044 360 11 21

 

Die Angestellten Schweiz sind seit 100 Jahren die Stimme der Angestellten aus dem Mittelstand und vertreten deren Interessen in der Politik wie in Unternehmen.

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