JavaScript ist in Ihrem Browser deaktiviert. Ohne JavaScript funktioniert die Website nicht korrekt.

Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
  • Auszubildende bis 26 Jahre bezahlen Fr. 30.- pro Jahr.
Schliessen
  • angestellte teaser schmal

Newsroom

Sich informieren.

Am Puls sein.

Bundesrat überschiesst bei der Senkung des Mindestzinssatzes in der beruflichen Vorsorge

Mittwoch, 28. Okt 2015

Die Situation der Pensionskassen ist wegen der tiefen Zinsen angespannt. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, den Mindestzins von 1,75% auf 1,25% zu senken. Eine Senkung um 0,5% ist aus Sicht der Angestellten Schweiz nicht gerechtfertigt. 

Der Bundesrat schätzt das Anlage-Umfeld zu negativ ein. Berücksichtigt werden sollten nicht nur Bundesobligationen und Aktien mit schlechter Performance. Immobilien und viele Aktien versprechen weiterhin gute Renditen.

Die Konsequenzen der Senkung des Mindestzinssatzes werden einmal mehr die Angestellten tragen müssen. Ihre Guthaben werden weniger wachsen, was sich bestimmt auf die Renten durchschlagen wird. In der Verfassung ist nota bene festgehalten, dass nach der Pensionierung die „Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise“ sichergestellt werden muss. Die berufliche Vorsorge ist ein wichtiger Baustein dazu.

Verschiedene Arbeitnehmerorganisationen haben kritisiert, dass die Formel zur Berechnung des BVG-Mindestzinssatzes nicht mehr adäquat sei. Die Angestellten Schweiz fordern den Bundesrat auf, diese Formel zusammen mit den Sozialpartnern zu prüfen.

 

Für Rückfragen:

Hansjörg Schmid, Kommunikation Angestellte Schweiz, Tel 044 360 11 21,
076 443 40 40

Virginie Jaquet, Kommunikation Angestellte Schweiz, Tel. 044 360 11 43

Login
Kontakt
Suchen