Bundesrat überschiesst bei der Senkung des Mindestzinssatzes in der beruflichen Vorsorge
Die Situation der Pensionskassen ist wegen der tiefen Zinsen angespannt. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, den Mindestzins von 1,75% auf 1,25% zu senken. Eine Senkung um 0,5% ist aus Sicht der Angestellten Schweiz nicht gerechtfertigt.
Der Bundesrat schätzt das Anlage-Umfeld zu negativ ein. Berücksichtigt werden sollten nicht nur Bundesobligationen und Aktien mit schlechter Performance. Immobilien und viele Aktien versprechen weiterhin gute Renditen.
Die Konsequenzen der Senkung des Mindestzinssatzes werden einmal mehr die Angestellten tragen müssen. Ihre Guthaben werden weniger wachsen, was sich bestimmt auf die Renten durchschlagen wird. In der Verfassung ist nota bene festgehalten, dass nach der Pensionierung die „Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise“ sichergestellt werden muss. Die berufliche Vorsorge ist ein wichtiger Baustein dazu.
Verschiedene Arbeitnehmerorganisationen haben kritisiert, dass die Formel zur Berechnung des BVG-Mindestzinssatzes nicht mehr adäquat sei. Die Angestellten Schweiz fordern den Bundesrat auf, diese Formel zusammen mit den Sozialpartnern zu prüfen.
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