Bundesrat verabschiedet neue Regelung zur Arbeitszeiterfassung: Eine Lösung mit Chancen und Stolpersteinen
Nach langen Diskussionen und Anpassungen hat man bezüglich der Arbeitszeiterfassung den Kompromiss des Kompromisses geboren. Das Ergebnis ist so gut wie schlecht. Die neue Regelung bietet Chancen, aber auch Stolpersteine.
Schätzungsweise arbeitet heute jede sechste Person nach dem Vertrauensarbeitszeitmodell. Das ist mit dem Gesetz nur bedingt vereinbar, welches zwingend eine Erfassung der Arbeitszeit vorschreibt. In bestimmten Branchen (so zum Beispiel im Dienstleistungssektor) drohte ein Auseinanderdriften von Gesetz und Realität. Dies manifestierte sich in einem Kontrollnotstand. Die gesetzliche Pflicht zur Zeiterfassung wurde von den Arbeitsinspektoraten zum Beispiel bei den Metzgereien, aber fast nie bei den Banken durchgesetzt.
Mit der neuen Regelung wurde ein Vehikel geschaffen, welches es erlaubt, die Arbeitszeit in gewissen Fällen erleichtert zu erfassen. Nun gibt es keine Ausrede mehr, den Vollzug der Arbeitszeiterfassung überall konsequent zu kontrollieren.
Viele Angestellte können mit der neuen Regelung besser geschützt werden. „Die konsequente Arbeitszeiterfassung wäre die richtige Haltung. Aber angesichts der Tatsache, dass Arbeit und Freizeit zunehmend verschmelzen, ist die Revision bemerkenswert und zweifelsohne ein wichtiges Signal“, sagt Christof Burkard, Stellvertretender Geschäftsführer der Angestellten Schweiz.
Im Weiteren erhält der Gesundheitsschutz in den Betrieben einen höheren Stellenwert. Die Unternehmen müssen in diesem Bereich Ansprechpartner berufen. Die Angestellten sind aufgefordert, diese bei Bedarf zu kontaktieren. Nur wenn dies spielt, kann dem Stress am Arbeitsplatz wirksam vorgebeugt werden und Gesundheitskosten können eingespart werden.
Positiv zu werten ist auch die Tatsache, dass sowohl die betriebsinterne Mitwirkung (in der Regel über die Arbeitnehmervertretungen) sowie die externen Sozialpartner eine wichtige Rolle spielen und somit gestärkt werden. Im Idealfall führt dies zu einer neuen Kultur von Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Eine Entwicklung also, die mehr Angestellten längerfristig bessere Arbeitsbedingungen bringt.
Zum Stolperstein könnte werden, dass die Verordnung in den Betrieben einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand auslöst. Die Bestimmungen sollen ab dem 1. Januar umgesetzt werden. Wie viele Betriebe des von zahlreichen anderen Sorgen geplagten Werkplatzes Schweiz dies tun werden, steht zum jetzigen Zeitpunkt in den Sternen.
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