Bundesrat wagt Lockerungen der Corona-Massnahmen – das ist zu verantworten
Passend zum zunehmenden Frühlingsgefühl möchte der Bundesrat die Corona-Massnahmen lockern. So sollen die Terrassen der Restaurants aufgehen und kulturelle Anlässe wieder mit Publikum stattfinden können, auch ins Fitnesszentrum und singen darf man wieder.
Die Lockerungen finden statt, obwohl vier der fünf Richtwerte, die sich der Bundesrat gesetzt hat, nicht erfüllt sind. Die Fallzahlen sind nach wie vor hoch und der R-Wert über 1.
Aus Sicht der Angestellten Schweiz sind die beschlossenen Lockerungen zu verantworten, da sie kaum Auswirkungen haben dürften auf die Ansteckungsrate. Im Freien ist die Ansteckungsgefahr äusserst gering und auch über Oberflächen kann man sich nach neusten Erkenntnissen kaum das Virus holen. Die Fallzahlen sind zwar hoch, aber nicht alarmierend. Die meisten Risikopersonen sind mittlerweile zudem (bald) geimpft. Positiv ist auch, dass der Bundesrat für 100 Millionen Franken Medikamente für die Behandlung von Coronapatient*innen beschaffen will. Nicht zuletzt kommt der Bundesrat mit den Lockerungen auch den coronamüden jüngeren Generationen entgegen.
Nicht übermütig werden, aber auch nicht verzichten
Die Angestellten Schweiz begrüssen, dass der Bundesrat mit den Lockerungen weiterhin vorsichtig bleibt und nicht riskieren will, dass es zu einer dritten Welle kommt. Dies wird aber nur möglich sein, wenn wir alle ebenfalls vorsichtig bleiben. Werden wir jetzt nicht übermütig und vernachlässigen die Schutzmassnahmen. Nutzen wir die Möglichkeit, uns zu testen. Bis wir durchgeimpft sind und bis wir sicher sind, dass wir auch von den Mutationen nichts zu befürchten haben, dürfen wir nicht nachlassen. Dies gilt auch für die Kantone, die dafür zu sorgen haben, dass möglichst bald möglichst viele Menschen geimpft sind.