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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
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BVG-Mindestzinssatz auf 2,75% - erster Schritt in richtige Richtung

Donnerstag, 03. Mai 2007

Die Angestellten Schweiz haben sich, auch innerhalb der BVG-Kommission, für eine Anhebung des Mindestzinssatzes der beruflichen Vorsorge (BVG) für das Jahr 2008 von 2,5 auf 3% stark gemacht. Nun hat sich die BVG-Kommission auf einen Kompromiss von 2,75% geeinigt. Die Entscheidung fiel 16 gegen 2 Mitglieder, bei 2 Enthaltungen. Die ablehnenden Stimmen vertraten die Interessen der Lebensversicherer und wollten 2,5% beibehalten.

Der Vertreter der Angestellten Schweiz, Vital G. Stutz, forderte zusammen mit den anderen Vertretern der Arbeitnehmerseite, aber auch mit den Arbeitgebervertretern aus der Romandie, eine Erhöhung auf 3%. Diese wurde von einer knappen Mehrheit der Kommissionsmitglieder abgelehnt (8:11).

Eine Anhebung auf 3% wäre nach Ansicht der Angestellten Schweiz absolut realistisch. Die Pensionskassen hatten exzellente Jahre 2005 und 2006 und die Märkte entwickeln sich auch 2007 sehr positiv. Davon sollen alle Angestellten etwas haben, indem ihre Altersguthaben fair verzinst werden! Die Angestellten Schweiz fordern deshalb den Bundesrat auf, den Mindestzinssatz in Anerkennung der klaren Tatsachen für 2008 auf 3% zu setzen.

Für Rückfragen:

Vital G. Stutz, Geschäftsführer Angestellte Schweiz und Mitglied BVG-Kommission, Tel. 044 360 11 41,Natel 079 639 73 03

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