Corona-Massnahmen: der Bundesrat bleibt konsequent
Der Bundesrat liess sich von lauten Öffnungsforderungen nicht beirren und beschreitet weiterhin einen vorsichtigen Weg und verzichtet mit einer kleinen Ausnahme auf einen zweiten Lockerungsschritt. Damit berücksichtigt er die Kriterien, die er sich selber gesetzt hat für eine weitere Öffnung, wovon nur drei von vier erfüllt sind.
Der Bundesrat sendet das richtige Signal. Der Pfad ist aus Sicht der Angestellten Schweiz vernünftig, denn so kann am besten vermieden werden, dass die Schraube wieder stark angezogen werden muss und es zu einem Jo-Jo-Effekt kommt. Die Angestellten Schweiz glauben, dass der vorsichtige Weg schneller aus der Krise führt.
Der Aufschub weiterer Öffnungsschritte ist angesichts steigender Fallzahlen und einer noch immer tiefen Impfrate vernünftig. Nun muss aber mit Volldampf getestet und geimpft werden, damit die Menschen in der Schweiz zuversichtlich sein können, dass sie das Leben bald ohne starke Einschränkungen geniessen können.
Wir alle müssen weiterhin sehr vorsichtig bleiben und noch etwas durchhalten. Wir dürfen uns jetzt trotz Frühling nicht wie nach der ersten Welle dazu verleiten lassen, sorglos zu werden. Jede*r muss die Eigenverantwortung diszipliniert wahrnehmen und sich und andere schützen. Die Arbeitgeber müssen ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und dafür sorgen, dass die Schutzkonzepte weiterhin strikt umgesetzt werden.
Die Angestellten Schweiz sind froh, dass auch die Home-Office-Pflicht vorderhand bestehen bleibt. Das Home-Office hat sich grossmehrheitlich bewährt und ist bei den Berufstätigen recht beliebt. Die Home-Office-Pflicht soll erst aufgehoben werden, wenn wirklich regelmässig und flächendeckend getestet wird und mehr Personen geimpft sind. Aber auch wenn keine Pflicht mehr besteht, sollen die Arbeitgeber ihren Angestellten die Möglichkeit lassen, zeitweise im Home-Office zu arbeiten, wenn sie dies wünschen.
Auf Kurs ist auch das Covid-19-Gesetz, das dem Bund die Möglichkeit gibt, bis zu 12 Milliarden Franken für Härtefälle aufzuwenden. Damit stehen 9,5 Milliarden Franken mehr als bisher zur Verfügung, was eine gute Nachricht ist für von Corona gebeutelte Betriebe. Gegen das Covid-19-Gesetz, noch die alte Version, wurde das Referendum ergriffen – nicht wegen dem Geld, sondern weil es dem Bundesrat zu viel Macht gebe. Das Referendum will verhindern, dass notrechtliche Kompetenzen des Bundesrates während der Pandemie nachträglich legitimiert und bis Ende 2021 verlängert werden. Am 13. Juni stimmt das Volk darüber ab. Würde es abgelehnt, fiele auch die finanzielle Unterstützung der betroffenen Branchen dahin. Dies wäre sehr schlecht für unsere Volkswirtschaft. Dem Gesetz muss nur schon aus diesem Grund zugestimmt werden. Die Bedenken, dass der Bundesrat seine Macht missbrauchen könnte, sind aus Sicht der Angestellten Schweiz unbegründet.