Coronalockerungen in grossen Schritten – Arbeitgeber jetzt in der Fürsorgepflicht
Der Bundesrat bleibt seiner Linie treu und lockert die Coronamassnahmen weiter in grossen Schritten. Bisher ist er mit seiner liberalen Strategie gut gefahren, die Fallzahlen entwickeln sich auch im Vergleich mit anderen Ländern gut. Hoffen wir, dass es so bleibt.
Für Berufstätige sind insbesondere folgende drei Punkte wichtig:
-
Die Home-Office-Pflicht wird aufgehoben und durch eine Home-Office-Empfehlung ersetzt. Das Arbeiten vor Ort wird nicht mehr an die Pflicht zum repetitiven Testen gebunden. Dies stellt ein gewisses Risiko dar, vor allem für besonders gefährdete Personen. Die Angestellten Schweiz fordern darum die Arbeitgeber auf, ihren Angestellten weiterhin Home-Office zu ermöglichen und ihre Angestellten vor Ort trotz Befreiung von der Testpflicht freiwillig regelmässig zu testen. Die besonders gefährdeten Personen (worunter wohl diverse, die nicht geimpft werden können) müssen weiterhin strikt geschützt werden.
-
An der Arbeit wird die generelle Maskenpflicht aufgehoben. Arbeitgeber haben gemäss Bundesrat «weiterhin die Pflicht, die Arbeitnehmenden zu schützen». Eine Aufhebung sowohl der Masken- als auch der Testpflicht erachten die Angestellten Schweiz als riskant. Sie appellieren an die Arbeitgeber, ihre Fürsorgepflicht wahrzunehmen – sie entscheiden nämlich, ob das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz nötig ist und ob getestet wird. Lieber zu vorsichtig als zu wenig vorsichtig!
-
Der Bundesrat hat die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate erhöht sowie das vereinfachte Verfahren für diese Entschädigung verlängert. Die Angestellten Schweiz begrüssen dies. Die Kurzarbeit hat sich in der Krise einmal mehr sehr gut bewährt und noch nicht alle Branchen sind über den Berg. Die bundesrätlichen Massnahmen ermöglichen einen sanften Übergang in den wirtschaftlichen Aufschwung und geben den Angestellten Sicherheit.