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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
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Der neue GAV Personalverleih tritt per 1. Mai 2016 in Kraft

Mittwoch, 27. Apr 2016

Nun ist es offiziell – der neue GAV Personalverleih (GAVP 2016-2018) tritt per 1. Mai 2016 in Kraft, mit Gültigkeit bis Ende 2018. Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Gesamtarbeitsvertrages wurde durch den Bundesrat gutgeheissen. Die beteiligten Sozialpartner haben sich u.a. geeinigt, in den folgenden Jahren die Mindestlöhne stufenweise zu erhöhen. Die Temporärfirmen und die Einsatzfirmen verfügen künftig bei der Einsatzplanung über mehr Flexibilität.

Der neue GAV Personalverleih, den die Vertragsparteien (swissstaffing – Verband der Schweizer Personaldienstleister, die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Kaufmännische Verband und Angestellte Schweiz) gemeinsam eingereicht haben, enthält im Wesentlichen folgende Neuerungen:

Neuer Geltungsbereich

  • Der GAV Personalverleih gilt neu für alle Personalverleiher, unabhängig der Unternehmensgrösse.

Erhöhung der Mindestlöhne

  • Stufenweise Erhöhung der Mindestlöhne für die Deutschschweiz und die Romandie.

Flexibilisierung der Arbeitszeit

  • Grenze zur zuschlagspflichtigen Tagesüberzeit steigt von 9 auf 9,5 Std.

  • Grenze zur zuschlagspflichtigen Wochenüberzeit bleibt bei 45 Std.

Der bisherige GAV Personalverleih, als erster GAV der Temporärbranche eine historische Errungenschaft, galt seit 2012. Das massgeschneiderte Vertragswerk für über 300‘000 Arbeitnehmende wird im neuen GAV weiter geführt und auf alle Personalverleiher ausgedehnt. Er enthält: Verbindliche Minimalstandards für Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie grosszügige Regelungen im Bereich der Weiterbildung, der Branchenlösung für die Krankentaggeld-Versicherung und der beruflichen Vorsorge.

Dank dem Weiterbildungsfonds «temptraining» können die Temporärarbeitenden neue berufliche Perspektiven entwickeln: pro Person gibt es bis zu 5000 CHF für Weiter-bildungskurse sowie Lohnausfallentschädigung. Seit seinem Bestehen wurden über 24 Mio. CHF in die berufliche Zukunft von rund 14‘000 Temporärarbeitenden investiert.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Sozialpartner:

 

Sozialpartner auf Arbeitgeberseite

swissstaffing

Arie Joehro

Vizedirektor und Leiter Rechtsdienst

Tel. 044 388 95 40

arie.joehro@swissstaffing.ch

 

Blandina Werren, Leiterin Kommunikation

Tel. 044 388 95 35

blandina.werren@swissstaffing.ch

(Beantwortung von Fragen bzw. Koordination für Statements/Interviews)

 Sozialpartner auf Arbeitnehmerseite

Unia

André Kaufmann

Verantwortlicher Dossier Personalverleih

Tel. 079 400 37 09

andre.kaufmann@unia.ch

Syna

Hans Maissen

Mitglied der Geschäftsleitung

Tel. 079 221 30 50

hans.maissen@syna.ch

Angestellte Schweiz

Gila Fröhlich

Rechtskonsulentin

Tel. 044 360 11 56

gila.froehlich@angestellte.ch

Kaufmännischer Verband Schweiz

Benedikt Gschwind

Sozialpartnerschaft

Tel. 079 659 16 79

benedikt.gschwind@kfmv.ch

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