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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

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    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
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Die amerik. Unternehmung Affiliated Computer Services, Inc. (ACS) erwirbt Ascom Transport Revenue

Freitag, 28. Okt 2005

Die amerik. Unternehmung Affiliated Computer Services, Inc. (ACS) erwirbt Ascom Transport Revenue Angestellte vorsichtig optimistisch.

Schon im September 2004 gab die Ascom bekannt, dass Ascom Transport Revenue veräussert werden soll. Heute wurde nun der Käufer bekannt. In der Schweiz sind 115 Mitarbeitende betroffen. Die Schrumpfung der Ascom auf ein Kerngeschäft geht also weiter. Die Angestellten sind vorsichtig optimistisch.

Einmal mehr sind Schweizer Unternehmen für ausländische Gesellschaften von Interesse. Dies spricht grundsätzlich auch für die wieder erwachte Attraktivität der Schweizer Industrie. In der Vergangenheit war dies bei Verkäufen von Schweizer Unternehmen nicht immer der Fall. In der vorliegenden Situation bestehen gegenüber den Arbeitnehmenden Zusicherungen, dass der Käufer die bisherigen Tätigkeiten in ähnlicher Form weiterführen wird. Insbesondere war die ACS bis anhin im Bereich der Ascom TR wirtschaftlich nicht engagiert und ist insofern kein Konkurrent, d.h. sie ist nicht bloss am Kundennetz der Ascom TR interessiert. Ausserdem handelt es sich nicht um eine reine Investmentgesellschaft, sondern um einen etablierten Anbieter im Bereich Business Processing.

Zumindest soll das schweizerische Management für die Division erhalten bleiben. Aus Sicht der Arbeitnehmenden stimmt optimistisch, dass die operative Entscheidungszentrale in der Schweiz bleiben soll.

Die Arbeitnehmervertretung wurde in den bisherigen Prozess im Sinne der Bestimmungen von Obligationenrecht, Fusionsgesetz und Gesamtarbeitsvertrag eingebunden, obwohl die Börsengesetzgebung diesen Prozess erheblich erschwert. Praktisch alle Anliegen der Arbeitnehmenden wurden bis anhin aufgenommen. Nach durchschrittener Talsohle erschien die geschäftliche Zukunft rosig (erinnert sei an den Auftrag aus Australien). Die Käuferfirma ist bereit, den Gesamtarbeitsvertrag fortzuführen. Ebenso hat sie zugesichert, die bisherigen Standorte in der Schweiz aufrechtzuerhalten. Vorerst sind die Angestellten Schweiz VSAM vorsichtig optimistisch.

Für Rückfragen:
Angestellte Schweiz, Verband Schweizerischer Angestelltenvereine der Maschinen- und Elektroindustrie
Telefon: 01 / 368 10 30, info@angestellte.ch

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