Die Angestellten Schweiz begrüssen die vom Bundesrat beschlossene Home-Office-Pflicht
Um die ungünstige Entwicklung der Coronavirus-Pandemie aufzuhalten, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 beschlossen, die Coronamassnahmen zu verstärken. Die 2G-Regel wird auf neue Bereiche ausgeweitet und die 2G+-Regel in gewissen Bereichen eingeführt. Mit dieser Ausweitung wird ein (Teil-)Lockdown, der sich negativ auf die Wirtschaft auswirken würde, verhindert.
Als Arbeitnehmer*in fragst du dich: wie wirkt sich dies auf deinen Arbeitsplatz aus? Unsere Antwort findest du hier.
Die Angestellten Schweiz begrüssen die vom Bundesrat beschlossene Home-Office-Pflicht. Durch die Vermeidung von Reisen und Kontakten kann die Übertragung des Virus reduziert werden. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass gewisse Funktionen nicht in Telearbeit ausgeführt werden können. Arbeitnehmende, die aus betrieblichen Gründen weiterhin zu ihrer Arbeitsstelle fahren müssen, müssen am Arbeitsplatz angemessen geschützt werden. Wenn du den Eindruck hast, dass das Schutzkonzept deines Unternehmens nicht korrekt umgesetzt wird, wende dich bitte an uns.
Die Angestellten Schweiz hätten zusätzlich zur Home-Office-Pflicht auch eine Testpflicht am Arbeitsplatz begrüsst. Auch damit hätten nochmals Ansteckungen verhindert werden können.