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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

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Die Beschäftigten setzen bei Grob ihre Forderungen durch

Freitag, 08. Jan 2010

Mit Unterstützung der Angestellten Schweiz und der Gewerkschaft Unia hat die Belegschaft bei der Grob Textile AG in Lachen einen guten Sozialplan durchgesetzt. Das Management stimmt nun einer neuen Lösung zu.

Die Mitarbeitenden der Grob Textile AG in Lachen haben eine harte Zeit hinter sich. Am 28. Mai 2009 hatte die Grob Textile AG, eine Tochterfirma der deutschen Groz-Beckert KG, die Schliessung bzw. Verlagerung des Standortes Lachen bis Mitte 2010 bekanntgegeben. Für die 186 Mitarbeitenden war dies ein grosser Schock. Doch damit nicht genug, denn in der Folge ging das Grob-Management auf die Forderung nach einem verbesserten Sozialplan nicht ein. Aus rechtlichen Gründen konnte der bestehende, bis Ende 2010 gültige Sozialplan, teilweise nicht umgesetzt werden.
 
Die Belegschaft liess sich dies nicht gefallen. An einer Betriebsversammlung vom 2. Dezember 2009 brachte sie ihren Unmut über die abwehrende Haltung des Managements unmissverständlich zum Ausdruck. Die Beschäftigen mandatierten dabei die Angestellten Schweiz und die Gewerkschaft Unia, ihre Interessen gegenüber der Grob Textile AG wahrzunehmen und stellten das Ultimatum, den Sozialplan bis Anfang Januar 2010 umzusetzen.
 
Das Engagement hat sich gelohnt: Nach intensiven Verhandlungen hat das Unternehmen nun einer neuen Lösung zugestimmt. Zu diesem Zweck wird ein finanziell angemessen ausgestatteter und paritätisch verwalteter Fonds geschaffen. Daraus werden Unterstützungsbeiträge für allfällige Lohneinbussen, Leistungen für berufliche Aus-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmassnahmen, Transport- und Umzugskosten, Beiträge für die Altersvorsorge von über 60-Jährigen und Härtefallleistungen gesprochen. Im Weiteren erhalten die Grob-Mitarbeitenden zusätzlich eine grosszügige Einlage auf ihr persönliches Altersvorsorgekonto (2. Säule).
 
Die Arbeitgeberseite unterstützt die betroffenen Mitarbeitenden zudem bei der Stellensuche und verzichtet vollumfänglich auf die Konkurrenzklausel. Diese Vereinbarung hat Gültigkeit bis mindestens 31. Dezember 2013. An der mit rund 200 Teilnehmenden äusserst gut besuchten Betriebsversammlung vom 7. Januar haben die Beschäftigten das Verhandlungsresultat mehrheitlich akzeptiert.
 
Bei Rückfragen:
Alois Düring, Sekretär Angestellte Schweiz Winterthur, 052 202 68 54

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