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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

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Attraktive Dienstleistungen

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Eine zeitgemässe Regelung des Home-Office

Dienstag, 01. Mär 2022
Ständerat Daniel Jositsch schlug eine moderate Lösung vor, um die neue Arbeitswelt zu regeln. Seine Motion «Gesetzliche Grundlagen für Homeoffice schaffen» fand leider keine Unterstützung im Parlament.

 

Telearbeit, insbesondere Home-Office, ist mittlerweile gängige Praxis. Dennoch gibt es im Jahr 2022 noch keine gesetzliche Grundlage dafür. Daniel Jositsch fordert in seiner Motion nicht nur eine Anpassung des Arbeitsgesetzes, sondern auch des Obligationenrechts und der Verordnung zum Arbeitsgesetz über den Gesundheitsschutz. Angesichts der Entwicklungen in der Arbeitswelt ist diese Anpassung mehr als notwendig. Doch bei der Behandlung der Motion in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates wurde sie einstimmig abgelehnt.
 
Die Gesundheit der Angestellten in- und ausserhalb des Unternehmens schützen
Eine der vordringlichsten Änderungen betrifft den Gesundheitsschutz. Bisher sind Unternehmen nur verpflichtet, die Gesundheit ihrer Arbeitnehmenden im Unternehmen zu schützen, Angestellte in Telearbeit sind also ausgeschlossen. Da bekannt ist, dass auch Telearbeit negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden haben kann, ist es an der Zeit, dass sich die Arbeitgebenden nicht nur innerhalb, sondern auch ausserhalb des Unternehmens um die Gesundheit ihrer Angestellten kümmern.

 

Bestimmungen im Gesetz reichen jedoch nicht aus. Für die Angestellten Schweiz und die anderen plattform-Verbände ist es wichtig, dass zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in eine Vereinbarung getroffen wird, in der die wichtigsten Punkte des Home-Office festgehalten werden. Deshalb forderte Daniel Jositsch in seiner Motion, dass diesbezüglich im Obligationenrecht ein neuer Artikel aufgenommen wird. Die Vereinbarung muss in schriftlicher Form erfolgen und insbesondere folgende Aspekte enthalten: Umfang der Telearbeit, Regeln zur Erreichbarkeit, Methode zur Erfassung der Arbeitszeit, Regeln zu Arbeitsmaterial und -ausrüstung, zum Gesundheitsschutz und zum Datenschutz.

 

Flexibilität innerhalb eines Rahmens
Mit den neuen Arbeitsformen hat auch die Flexibilität bezüglich der Arbeitszeiten zugenommen. Die Festlegung von Grenzen und die Sicherung von Ruhezeiten für Arbeitnehmende bleiben von zentraler Bedeutung. Deshalb schlug Ständerat Daniel Jositsch in der Motion eine Anpassung der Arbeits- und Ruhezeiten vor. Konkret forderte er, den täglich möglichen Arbeitsumfang inklusive Pausen und Überzeit von 14 auf 15 Stunden zu erhöhen. Die Ruhezeit kann nur dann auf 9 Stunden reduziert werden, wenn sie im Durchschnitt von 4 Wochen 11 Stunden beträgt.

 

Eine gesetzliche Grundlage im Arbeitsrecht, die nicht mehr der Realität der modernen Arbeitswelt entspricht, ist nicht mehr tragbar, die von Ständerat Daniel Jositsch in der Motion geforderten Anpassungen sind notwendig. Mit der einstimmigen Ablehnung der Motion verkennt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates die Zeichen der Zeit und wählt nicht den Weg einer moderaten Lösung.

 

Virginie Jaquet
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