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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
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Enics Schweiz verlagert Produktion ins Ausland

Dienstag, 23. Mär 2021
Enics Schweiz AG hat heute bekannt gegeben, dass sie ihren Aargauer Standort aufgeben und die Produktion ins Ausland verlagern will. Bis zu 125 Mitarbeitende verlieren ihre Stelle.

 

Die Arbeitnehmenden-Organisation des Gesamtarbeitsvertrags der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (GAV MEM) haben von der Absicht der Enics Schweiz AG mit Sitz in Turgi (AG) Kenntnis genommen, die Produktion ins Ausland zu verlagern. Mit der Schliessung des Aargauer Produktionsstandortes bis 2022 verlieren bis zu 125 qualifizierte Arbeitnehmende mit langjähriger Betriebszugehörigkeit ihre Stelle. Darüber hinaus würden 9 Ausbildungsplätze wegfallen. Das kommt auch einer weiteren Schwächung des Industriestandorts Aargau gleich.

 

Echtes Konsultationsverfahren nötig
Im Konsultationsverfahren, welches in den nächsten Tagen beginnt, wird sich die Personalkommission (PeKo) mit der Unterstützung der Arbeitnehmenden-Organisation dafür einsetzen, die Schliessung des Werks zu verhindern und die Arbeitsplätze zu retten. Gerade in der aktuellen Pandemie-Situation ist es entscheidend, dass das Konsultationsverfahren lang genug angesetzt wird, um eine echte Mitsprache der Betroffenen sicherzustellen (mindestens bis zum 31. Mai 2021).

 

Die Angestelltenverbände, die Gewerkschaften und die Personalkommission appellieren auch an die kantonalen Behörden, sich entschieden für die bedrohten Arbeitsplätze und den Industriestandort Aargau einzusetzen.

 

Für Rückfragen:
Wera Wollenmann, Sozialpartnerschaft, 044 360 11 53, wera.wollenmann@angestellte.ch

 

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