Enttäuschung über Bundesratsentscheid zum BVG-Zinssatz
Nach dem Willen des Bundesrats bleibt der Mindestzinssatz zur Verzinsung von Altersguthaben in der beruflichen Vorsorge bei 2,5 Prozent und wird somit vorläufig nicht angehoben.
Der Bundesrat begründet seinen heutigen Entscheid mit den schlechten Anlage-Erträgen im ersten Halbjahr 2006. Die Angestellten Schweiz nehmen diesen Entscheid mit Enttäuschung zur Kenntnis, haben sie doch eine Erhöhung auf mindestens 2,75 Prozent erwartet. Sie fordern sämtliche Pensionskassen auf, ihren aktiv Versicherten dennoch 2,75 Prozent zu gewähren.
Für Rückfragen:
Vital G. Stutz, Geschäftsführer Angestellte Schweiz, Tel. 044 360 11 11, Natel 079 639 73 03