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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
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Flaggschiffe der Exportindustrie im Übernahmestrudel - Angestellte Schweiz fordern zum Handeln auf

Donnerstag, 22. Feb 2007

In den letzten Monaten wurden mehrere erfolgreiche und exportstarke Schweizer Unternehmen durch Übernahmekämpfe beeinträchtigt. Dies führt bei den betroffenen Angestellten zu grosser Verunsicherung und Demotivierung. Die Angestellten Schweiz fordern die Aufsichtsbehörden zum Handeln auf und die Politik, die heutigen Lücken im Börsengesetz zu schliessen.

Im Schutze unzureichender Börsenbestimmungen wurden in den jüngsten Monaten Übernahmeattacken unbekannter Anleger gegen mindestens fünf erfolgreiche Schweizer Firmen lanciert. Begünstigt wird dies durch die lückenhafte Schweizer Börsengesetzgebung. Gemäss Börsengesetz müssen die Anleger von Aktien Ihre Beteiligung ab den Grenzwerten von 5, 10, 20, 33 1/3, 50 % bekannt geben. Mit dieser Bestimmung sollten stille Übernahmen erschwert sowie Markt und Öffentlichkeit (und damit auch die Mitarbeitenden) über entsprechende Vorgänge informiert werden.

Beim Einsatz von Optionen hingegen besteht keine Offenlegungspflicht. Dieser Umstand wird nun bei Übernahmeattacken bewusst ausgenutzt. Wir erinnern an Unaxis, Saurer, SIG usw. Im Vorfeld all dieser Manöver spielten Optionen eine wichtige Rolle. So sehen sich heute Unternehmen in der schwierigen Lage, sich gegen unbekannte Angreifer verteidigen zu müssen. Übernahmekämpfe haben immer Einfluss auch auf die Unternehmensstrategie.

Die Angestellten Schweiz verlangen, dass der Gesetzgeber die bestehende Lücke im Börsengesetz schliesst. Die ablaufende versteckte Übernahme via Optionen – bei denen sehr lange unbekannt bleibt, wer letztlich wie viele Aktien auf einen Stichtag übernehmen kann – führt bei Angestellten und Leistungsträgern zu Verunsicherung und Demotivierung, denn es fehlt der Glaube an eine langfristige Strategie, ein starkes und handlungsfähiges Management und an eine Zukunft des Arbeitsplatzes.

Die Angestellten Schweiz stehen zum Werkplatz Schweiz. Das Gerede um Aktien, Optionen und eine allfällige Übernahme verunsichert zahllose Mitarbeitende und gefährdet den langfristigen Erfolg der Schweizer Industrie.

Gerade im Moment, wo die Schweizer Industrie wiedergefundene Wettbewerbsfähigkeit beweist, darf sie nicht durch Verteidigungskämpfe geschwächt werden. Die Angestellten Schweiz verlangen ein aktives Einschreiten von Politik und Behörden. Wir begrüssen entsprechende Vorstösse von Parlamentariern und tragen sie mit.

 

Für Rückfragen:

Vital Stutz, Geschäftsführer Angestellte Schweiz, Tel. 044 360 11 41, Natel 079 639 73 03

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