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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

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Flankierende Massnahmen: Der Dialog mit den Arbeitnehmenden muss aufrechterhalten werden

Montag, 13. Aug 2018

Der Rückzug der beiden Gewerkschaftsdachverbände aus den Gesprächen zu den flankierenden Massnahmen darf das für den hiesigen Arbeitsmarkt wichtige Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU nicht gefährden. Die in der plattform zusammengeschlossenen, lösungsorientierten Angestelltenverbände bieten deshalb an, zwischen dem Bundesrat und den beiden Dachverbänden zu vermitteln, um eine Arbeitnehmervertretung in den Gesprächen zu diesem wichtigen Dossier zu gewährleisten.

In den Bereichen Forschung und Innovation ist die Schweiz führend. Die EU ist die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Der freie Austausch von Waren, Dienstleistungen und Personen zwischen der Schweiz und der EU ist für die Schweizer Wettbewerbsfähigkeit unabdingbar. Gleichzeitig muss der Lohnschutz für die Schweizer Arbeitnehmenden gewährleistet sein.

Die plattform begrüsst das Bekenntnis des Bundesrats zum Lohnschutz in der Schweiz im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit mit der EU sowie seine Bereitschaft, die Meinung der Sozialpartner und der Kantone dazu einzuholen.

Die plattform bedauert, dass nach dem Rückzug der beiden Gewerkschaftsdachverbände aus den laufenden Gesprächen ein Dialog zwischen den Sozialpartnern momentan nicht möglich scheint. Diese Politik des Stillstands scheint symptomatisch für die Beziehung der Sozialpartner in ihrer derzeitigen Zusammensetzung. Auch bringt sie schlechte Vorzeichen für einen Vorschlag durch die Sozialpartner für eine Reform der zweiten Säule der Altersvorsorge.

Die Forderungen der plattform

Die Personenfreizügigkeit nützt dem Werkplatz Schweiz und dem hiesigen Arbeitsmarkt. Grundsätzlich sind die flankierenden Massnahmen (FLAM) eine wichtige Voraussetzung für die Unterstützung des bilateralen Weges der Schweiz und des Zustandekommens eines Rahmenabkommens zwischen der Schweiz und der EU. Die plattform fordert darum:

  • Zuerst müssen Verhandlungen geführt werden, damit über ein allfälliges Verhandlungsergebnis entschieden werden kann. Es ist fahrlässig, die Verhandlungen mit der EU aufs Spiel zu setzen.
  • Ein effektiver Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen muss gewährleistet werden.
  • Es braucht weiterhin wirksame Sanktionen gegen fehlbare Unternehmen.
  • Die plattform fordert eine Effizienzsteigerung des Meldeverfahrens. Eine Verbesserung ist zweifelsfrei möglich und wurde auch schon mehrfach von den Arbeitnehmendenvertretungen gefordert. Für eine solche Umstellung muss der Bund Hand bieten. Zudem bedingt eine Beschleunigung des Meldeverfahrens zusätzliche Ressourcen des Kontrollverfahrens.

Die in der plattform zusammengeschlossenen, lösungsorientierten Angestelltenverbände bieten deshalb an, zwischen dem Bundesrat und den beiden Dachverbänden zu vermitteln, um eine Arbeitnehmervertretung in den Gesprächen zu diesem wichtigen Dossier zu gewährleisten. Die plattform erachtet dies als wichtig, weil die Verhandlungsposition der Schweiz gegenüber der EU durch das Fehlen einer Arbeitnehmervertretung in den Gesprächen mit dem Bundesrat geschwächt wird.

Massnahmen zum Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmende sind wichtig, zu berücksichtigen ist:

  • Eine Effizienzsteigerung des Meldeverfahrens kann u.a. durch Digitalisierung erreicht werden.
  • Ohne Voranmeldung kann eine Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen der entsendeten Dienstleister nicht gewährleistet werden. Die 8-Tageregel ist entstanden auf Grund von Evaluationen unseres Systems (Meldung erfolgt über ZEMIS-System beim SEM, die Daten werden anschliessend an die Volkswirtschaftsdirektionen der jeweiligen Kantone, in welchem der Einsatz stattfinden soll, weitergeleitet. Die Kantone geben die Daten danach weiter an die durch Leistungsverträge zur Kontrolle bemächtigten Vereine. Die Kontrollvereine organisieren die Kontrollen. Dieser Vorgang benötigt einige Zeit).
  • Falls unter den jetzigen Voraussetzungen die Melderegel verkürzt wird, bleibt den Kontrollorganen keine Zeit mehr, die Kontrollen zu organisieren. Somit wäre eine Kontrolle von Kurzeinsätzen (1-3 Tage) praktisch unmöglich.
  • Nachträgliche Kontrollen sind praktisch unmöglich durchzuführen (Angaben sind nicht verifizierbar etc.).
  • Eine Kautionspflicht garantiert wirksame Sanktionen gegen fehlbare Dienstleistungsanbieter.
  • Über Art, Dichte und Finanzierung der Kontrollen kann diskutiert werden.
  • Über Art und Höhe der Sanktionen kann diskutiert werden.

Für Rückfragen

Stefan Studer, Geschäftsführer Angestellte Schweiz, 044 360 11 41

Christof Burkard, stv. Geschäftsführer Angestellte Schweiz, 044 360 11 59

Plattform für Angestelltenpolitik: Die plattform vertritt die gemeinsamen politischen Interessen von Angestellte Schweiz, des Kaufmännischen Verbandes (kfmv), der Schweizer Kader Organisation SKO, der Zürcher Gesellschaft für Personal-Management (ZGP) und veb.ch, dem Schweizer Verband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen, gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Zusammen vertreten diese Verbände die Anliegen von rund 88‘000 Mitgliedern in bildungs-, wirtschafts- und angestelltenpolitischen Themen. Ziel ist es, übergeordnete politische Interessen zu bündeln und konsensorientierten und kompromissfähigen Lösungen zum Durchbruch zu verhelfen

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