Flexibilisierung ja, aber wo bleibt der Gesundheitsschutz
Die plattform begrüsst die Bereitschaft des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV) flexible Arbeitsmodelle – wie das Jahresarbeitszeitsmodell und Home-Office – für die Angestellte in gewerblichen Betrieben zu fördern. Allerdings schlägt der SGV eine Ausweitung bzw. eine Beschränkung des Geltungsbereichs der arbeitsgesetzlichen Grundlagen vor ohne den Gesundheitsschutz weiter verstärken zu wollen. Das kann negative Folgen für die Gesundheit von Angestellten mit sich bringen. Die plattform erachtet aber gerade diesen als essentiellen Bestandteil bei der Modernisierung der arbeitsgesetzlichen Grundlagen. Zudem sollen im Gegensatz zum SGV-Vorschlag der Betroffenenkreis eingeschränkt werden.
Die vom SGV vorgeschlagene Erhöhung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit würde alle Arbeitnehmenden in der Schweiz betreffen. Gleichzeitig würden die Bestimmungen zur Überzeit (Anordnung und Abgeltung) erst nach 50 Stunden pro Woche gelten. Mit der Streichung von Art. 5 ArG sollen KMU regulatorisch entlastet werden. Gleichzeitig sind auch Sicherheitsaspekte wie das SUVA-Versicherungsobligatorium vom SGV-Vorschlag betroffen. Die nicht definierte Ausweitung der Ausnahmen vom persönlichen Geltungsbereich des Arbeitsgesetztes selber und Bestimmungen auf Verordnungsebene zu Pikettdienst oder Ruhetagen sind für die plattform schwer nachvollziehbar. Eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit mit gleichzeitiger Einschränkung der Ruhezeit ohne zeitliche oder finanzielle Kompensation ist nicht im Sinne der Arbeitnehmenden. Der Gesundheitsschutz muss zwingend mit einer (zeitlich begrenzten) Erhöhung der Arbeitsbelastung einhergehen. In diesem Sinne ist auch die angedeutete Änderung bei der Arbeitszeiterfassung mit Skepsis zu betrachten. Zeitlich und örtlich flexiblere Arbeitsmodelle bedingen eine Erfassung der geleisteten Arbeitszeit, ansonsten ist zeitlich oder finanzielle Kompensation nicht möglich.
Von den Vorschlägen des SGV sind viele Arbeitnehmende betroffen: Die Ausweitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 50 Stunden würde alle Arbeitnehmenden mit einer bisherigen Höchstarbeitszeit von 45 Stunden betreffen, das heisst ein Grossteil der Angestellten aus der Industrie und dem Gewerbe und Dienstleistungssektor. Auch die Neudefinition von „kleingewerblichen Betrieben“ betrifft zusätzlich ca. 10%-15% der Angestellten in KMU. Bei anderen „branchenbezogenen“ Lösungen ist der Betroffenenkreis nicht abschätzbar.
Während die plattform eine Modernisierung der arbeitsgesetzlichen Grundlagen begrüsst, sind dabei aber gewisse Voraussetzungen zu beachten: Erstens soll die Jahresarbeitszeit nicht erhöht werden. Zweitens soll der Betroffenenkreis eingeschränkt werden. Eine Flexibilisierung der Arbeits- und Ruhezeitenbestimmungen ist nur bei Arbeitnehmenden mit grosser Arbeitszeitautonomie und im Rahmen eines Jahresarbeitszeitmodells sinnvoll. Drittens, soll eine vorübergehende Mehrbelastung mit verstärktem Gesundheitsschutz einhergehen. Diese Punkte sind alle im Vorschlag der plattform zur Flexibilisierung der arbeitsgesetzlichen Grundlagen enthalten.
Der vollständige Vorschlag der plattform ist hier zu finden.
Weitere Informationen
Katrin Gasser, Mediensprecherin, Kaufmännischer Verband, 044 283 45 84