JavaScript ist in Ihrem Browser deaktiviert. Ohne JavaScript funktioniert die Website nicht korrekt.

Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
  • Auszubildende bis 26 Jahre bezahlen Fr. 30.- pro Jahr.
Schliessen
  • angestellte teaser schmal

Newsroom

Sich informieren.

Am Puls sein.

Frankenkurs: Angestellte Schweiz warnen Arbeitgeber vor Überreaktionen

Mittwoch, 11. Mär 2015

Stellenabbau, Arbeitsplatzverlagerungen, Lohnsenkungen, Eurolöhne, keine Gehaltserhöhung, Arbeitszeiterhöhung, Kurzarbeit – die Massnahmen, welche viele Unternehmen wegen dem Frankenschock ergreifen (wollen), sind härter als der Franken selber. Die Angestellten Schweiz bezweifeln, dass sie immer angezeigt sind und umgehend eingeführt werden müssen.

Eine aktuelle Mercer-Studie zeigt: Ein Drittel der Unternehmen in der Schweiz denkt wegen der Aufwertung des Frankens über Entlassungen nach. Und nur knapp die Hälfte der Unternehmen wolle Gehaltserhöhungen wie geplant umsetzen, so die Studie.

Fast täglich künden Unternehmen auch an, die Arbeitszeit bei gleichem Lohn zu erhöhen. Einige Betriebe möchten die Grenzgänger in Euro auszahlen oder generell die Löhne senken.

Massnahmen, um dem Frankenschock zu begegnen, sind aus Sicht der Angestellten Schweiz genau in einem einzigen Fall angebracht: Wenn sie dazu dienen, Stellen und Know-how in unserem Land zu erhalten, die sonst akut bedroht wären.

Wenn Massnahmen umgesetzt werden müssen, dann ist zwei Möglichkeiten der Vorzug zu geben:

  • Arbeitszeiterhöhung, falls dies gemäss GAV oder Firmenvertrag möglich ist.
  • Falls der Auftragsbestand dies nicht zulässt, ist Kurzarbeit eine bewährte Lösung.

Lohnsenkungen oder Eurolöhne sind rechtlich höchst problematisch und darum zu vermeiden. Ein Stellenabbau in der Schweiz oder eine Verlagerung von Stellen ins Ausland ist die schlechteste aller Möglichkeiten.

Die Angestellten Schweiz haben wenig Verständnis für das überhastete Agieren vieler Unternehmen, das aktuell zu beobachten ist. Dies aus folgenden Gründen:

  • Der Mindestkurs Franken-Euro wurde erst vor knapp zwei Monaten aufgehoben. Wer jetzt sofort reagiert läuft Gefahr zu überreagieren. Die Angestellten Schweiz werden den Verdacht nicht los, dass einige Unternehmen jetzt einfach die Gunst der Stunde nutzen wollen, um ihre Profite zu verbessern. Oder sie schieben das Argument mit dem starken Franken vor, um eine Restrukturierung zu begründen, die sie sowieso vorgenommen hätten.
  • Der Franken scheint sich, so schätzt es BAKBASEL ein, nicht so massiv aufzuwerten, wie befürchtet wurde. Die Basler Konjunkturforscher haben darum eben ihre Prognose stark nach oben korrigiert: Statt um 0,2% zu schrumpfen, soll die Wirtschaft um 1% wachsen in diesem Jahr. Im nächsten Jahr sollen sogar 1,8% drin liegen (statt 0,9%).
  • Wenn den Angestellten praktisch von heute auf morgen sehr harte Massnahmen aufgedrückt werden, bremst das deren Motivation massiv. Sinkende Motivation ist aber eine sehr schlechte Voraussetzung, um eine Krise gemeinsam zu meistern.

Die Angestellten Schweiz fordern darum die Arbeitgeber einmal mehr auf, besonnen zu reagieren und nicht zu übersteuern. Allfällige Massnahmen sind erst dann umzusetzen, wenn deren Notwendigkeit klar ausgewiesen ist. Sie sind sorgfältig zu prüfen. Dabei ist die Arbeitnehmerseite beizuziehen und die Massnahmen sind gemeinsam auszuhandeln. „Nur so ist garantiert, dass die Massnahmen erfolgreich umgesetzt werden können und von allen – Arbeitnehmern und Arbeitgebern – getragen werden“, sagt Christof Burkard, Stellvertretender Geschäftsführer der Angestellten Schweiz.

 

Für Rückfragen: 

Christof Burkard, Stellvertretender Geschäftsführer Angestellte Schweiz,
Tel. 044 360 11 59, 079 768 58 98

Hansjörg Schmid, Kommunikation Angestellte Schweiz Tel. 044 360 11 21, 076 443 40 40

Login
Kontakt
Suchen