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GAV Personalverleih: Arbeitnehmenden-Organisationen stellen Forderungen für Temporärarbeitende vor

Donnerstag, 30. Mär 2023
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih läuft Ende Jahr aus. Für die Arbeitnehmenden-Organisationen braucht es dringend eine Verbesserung des Vertrags und des Vollzugs, um den Missbrauch in der Branche zu reduzieren. Es braucht zudem Gegenmassnahmen, um die zunehmende Konkurrenz gegenüber Festangestellten einzudämmen. Um dieses Ziel zu erreichen, verlangen die Arbeitnehmenden-Organisationen im Rahmen des neuen GAV eine Verbesserung der Arbeitszeitregelungen, höhere Mindestlöhne und ein wirksames Kontrollsystem.

 

Die Vertragspartner haben ihre Forderungen für die Verhandlungen über die Erneuerung des GAV Personalverleih vorgestellt. Temporärarbeit ist heute in den meisten Branchen auf dem Vormarsch. Im Dienstleistungssektor hat sich das Volumen der Temporärarbeit in zehn Jahren fast verdreifacht. Zudem ist heute einer von drei Temporärangestellten auf dem Bau tätig.
 
Oft schlechtere Bedingungen als Festangestellte
Doch in vielen Betrieben werden die Temporärbeschäftigten zu deutlich ungünstigeren Bedingungen angestellt als die festangestellten Arbeitnehmenden. Immer mehr Betriebe stellen hemmungslos temporäre Arbeitskräfte ein, um den Bestand der festangestellten Arbeitnehmenden zu reduzieren, die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmenden und gegebenenfalls die Gesamtarbeitsverträge zu umgehen. Das Ziel: das Unternehmensrisiko auf die Arbeitnehmenden abzuwälzen.
 
Hauptforderungen
Die vier Arbeitnehmenden-Organisationen, die Vertragsparteien des GAV Personalverleih sind, haben sich auf Hauptforderungen in drei Bereichen geeinigt, um die Arbeitsbedingungen der Temporärangestellten zu verbessern:
 
Mindestlöhne
■    Erhöhung der Mindestlöhne des GAV Personalverleih ab 2024 um real 200 bis 250 Franken für alle Arbeitnehmenden, die keinem gültigen Branchen- oder Betriebs-GAV unterstellt sind
■    Einführung eines automatischen Teuerungsausgleichs für die folgenden Jahre
■    Ein Mindestlohn für Arbeitnehmende mit einem Tertiärabschluss (Hochschule oder höhere Berufsbildung)
■    Keine Umgehung der gesetzlichen Mindestlöhne durch Temporärarbeit
 
Arbeitszeit
■    Kontrolle und Sanktionen bei Annahmeverzug des Arbeitgebers im GAV (vertraglich vereinbarte Arbeitsstunden, während denen den Arbeitnehmenden keine Arbeit zugeteilt wird)
■    Lohnzuschlag bei schwankender Stundenanzahl für Temporärbeschäftigte
■    Verkürzung der Probezeit auf maximal einen Monat und Verlängerung der Kündigungsfrist auf einen Monat nach Ablauf der Probezeit
 
Durchsetzung des GAV
■    Bessere Finanzierung der Kontrollen, die im Rahmen des GAV Personalverleih und der allgemeinverbindlichen Branchen-GAV durchgeführt werden, um die GAV-Bestimmungen durchzusetzen
 
Dumpingrisiko minimieren
Die Arbeitnehmenden-Organisationen wollen den GAV Personalverleih verbessern und langfristig sichern, um die Prekarisierung in der Arbeitswelt zu reduzieren. Eine Beschränkung der Missbräuche in diesem Bereich ist zentral und nicht nur im Interesse des Personals, sondern auch der Temporärbüros, die sich an die Spielregeln halten und hochwertige Dienstleistungen im Sinne der Arbeitnehmenden anbieten.

 

Für Rückfragen:
Tanja Riepshoff, Kollektives Arbeitsrecht & Sozialpartnerschaft Angestellte Schweiz, 044 360 11 54
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