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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
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GAV Personalverleih: Ausweitung Geltungsbereich und neue Mindestlöhne

Donnerstag, 22. Dez 2022

Im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih gibt es ab 1. Januar 2023 wichtige Änderungen. Die Mindestlöhne des GAV gelten neu für alle Branchen, in die Personal verliehen wird. Zudem steigen die Mindestlöhne per Januar 2023 an. Der Bundesrat die Erweiterung des Anhangs 1 mit elf neuen GAV für allgemeinverbindlich erklärt.

Der GAV Personalverleih kennt bei den Mindestlöhnen ein abgestuftes System. Wer in eine Branche verliehen wird, in der ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) gilt, erhält zumindest den dort festgelegten Mindestlohn. Wer in eine Einsatzfirma verliehen wird, die einem nicht-ave GAV untersteht, für den gilt der Mindestlohn jenes nicht-ave GAV, sofern der betreffende GAV in Anhang 1 des GAV Personalverleih gelistet ist. Eben diese Liste wird ab 1. Januar 2023 um elf wichtige GAV erweitert, darunter der GAV der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (GAV MEM), der GAV der Deutschschweizer Unternehmen der Uhren- und Mikrotechnik sowie vier GAV im Gesundheits- und sozialen Bereich.

Damit werden Temporärarbeitende den Festangestellten der betreffenden Branchen bezüglich der minimalen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen gleichgestellt.

 

Keine Ausnahmen mehr vom Mindestlohn

Wer in einen Einsatzbetrieb verliehen wird, auf den kein GAV anwendbar ist, erhält zumindest den Mindestlohn des GAV-Personalverleih (siehe unten). Bisher bestehende Ausnahmen, v.a. in der Industrie, werden aufgehoben.

 

Neue Mindestlöhne

Ab Januar 2023 (bzw. seit 1. Dezember 2022 für das Tessin) werden die Mindestlöhne des GAV Personalverleih für Temporärarbeitende angepasst.

 

Basislöhne/Stunde*

 

Normalllohn**

Hochlohn**

Tessin

Gelernte

 

24.25 Fr.

25.90 Fr.

22.55 Fr.

Angelernte

 

21.34 Fr.

22.79 Fr.

19.85 Fr.

Ungelernte

 

19.92 Fr.

21.02 Fr.

18.00 Fr.

* Zuzüglich 13. Monatslohn, Ferien und Feiertage gemäss GAV Personalverleih.

** Als Hochlohngebiete gelten die Agglomeration Bern, der Arc Lémanique sowie die Kantone BS, GE, BL und ZH. In Genf gilt der kantonale Mindestlohn, sofern er höher ist.

 

 

Der GAV Personalverleih:

Der GAV Personalverleih (GAV PV) enthält Regelungen zu Arbeits- und Lohnbedingungen, Regelungen im Bereich der Weiterbildung und der beruflichen Vorsorge sowie eine Branchenlösung für die Krankentaggeldversicherung. Über den Weiterbildungsfonds «temptraining» können Temporärarbeitende neue berufliche Horizonte erschliessen und von einem Zuschuss von bis zu 5’000 Franken für eine Weiterbildung sowie von einer Entschädigung für Lohnausfall profitieren. Seit der Lancierung dieses Fonds wurden mehr als 100’000 Weiterbildungsanträge eingereicht und insgesamt fast 100 Millionen Franken in die berufliche Zukunft von Temporärarbeitenden investiert.

 

Sozialpartner auf Arbeitgeberseite

 

swissstaffing

Myra Fischer-Rosinger

Direktorin

Tel. 044 388 95 40

myra.fischer-rosinger@swissstaffing.ch

 

 

Blandina Werren, Leiterin Kommunikation

Tel. 044 388 95 35

blandina.werren@swissstaffing.ch

(Beantwortung von Fragen bzw. Koordination für Statements/Interviews)

 

Sozialpartner auf Arbeitnehmendenseite

 

Unia

Véronique Polito

Vizepräsidentin Unia

Tel. 079 436 21 29

veronique.polito@unia.ch

 

Syna

Nico Fröhli

nico.froehli@syna.ch

 

Angestellte Schweiz

Tanja Riepshoff

Kollektives Arbeitsrecht & Sozialpartnerschaft

Tel. 044 360 11 54

tanja.riepshoff@angestellte.ch

 

Kaufmännischer Verband Schweiz

Hannes Elmer

Sozialpartnerschaft

Tel. 044 283 45 45

hannes.elmer@kfmv.ch

 

 

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