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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
  • Auszubildende bis 26 Jahre bezahlen Fr. 30.- pro Jahr.
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Gunst für Personenfreizügigkeit in Gefahr

Mittwoch, 29. Aug 2012

Wer in der Schweiz arbeitet, soll dies zu Schweizer Löhnen und Arbeitsbedingungen tun. Mit der von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats nun favorisierten Lösung zur Verbesserung der flankierenden Massnahmen, der Mittelvariante 1, sind diese Grundsätze nicht gewährleistet.

Diese Variante will die Generalunternehmer zwar in die Pflicht nehmen, aber nur behutsam. Um wirklich „Ordnung im Stall“ herzustellen, bräuchte es konsequentere Schritte. Der Vorschlag geht zu wenig weit: Der Generalunternehmer kann sich einfach aus der Verantwortung stehlen. Er müsste sich nur die Einhaltung der Vorschriften bei den Subunternehmern glaubhaft machen lassen. Diese Sorgfaltspflicht lässt beträchtlichen Spielraum offen.

Für die Angestellten Schweiz ist die einzige Möglichkeit, die Schweizer Regeln zu gewährleisten, die Solidarhaftung für den Erstunternehmer. Nur so können Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen wirksam geschützt werden.

Nicht nur im Baugewerbe werden immer wieder Ausländer zu Tiefstlöhnen angeheuert. Klagen aus allen Branchen über ausländische Billigarbeitskräfte lassen den Goodwill für die Personenfreizügigkeit schrumpfen. Die Schweiz ist aber auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen – genau deshalb braucht es klare Spielregeln. Sonst droht die Gunst für die Personenfreizügigkeit endgültig zu kippen.


Für Rückfragen:
Hansjörg Schmid, Kommunikation Angestellte Schweiz, Tel. 044 360 11 21, Natel 076 443 40 40

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