JavaScript ist in Ihrem Browser deaktiviert. Ohne JavaScript funktioniert die Website nicht korrekt.

Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
  • Auszubildende bis 26 Jahre bezahlen Fr. 30.- pro Jahr.
Schliessen
  • angestellte teaser schmal

Newsroom

Sich informieren.

Am Puls sein.

Home-Office-Pflicht wird zur Home-Office-Empfehlung

Mittwoch, 26. Mai 2021
Aufgrund der positiven Entwicklung der Corona-Fallzahlen wandelt der Bundesrat die Home-Office-Pflicht ab dem 31. Mai in eine Home-Office-Empfehlung um. Diese Lockerung ist mit der Auflage verbunden, dass die Betriebe einmal pro Woche ihre Mitarbeitenden, die vor Ort arbeiten, testen. Geimpfte Personen müssen nicht am repetitiven Test teilnehmen. Die Angestellten Schweiz sind etwas skeptisch, ob ein Test pro Woche reicht und empfehlen, nach Möglichkeit mehr zu testen.

 

«Um die Impfung der Belegschaft nicht zu gefährden soll die Rückkehr ins Büro schrittweise erfolgen», empfiehlt der Bundesrat. Die Angestellten Schweiz erinnern an die Pflicht der Arbeitgeber, die Gesundheit ihrer Angestellten zu schützen und fordern diese auf, der bundesrätlichen Empfehlung zu folgen. Personen, die aus Vorsicht noch etwas länger im Home-Office arbeiten möchten, sollen nicht gezwungen werden, sofort in den Betrieb zu kommen. Die Angestellten Schweiz begrüssen, dass die Regelung zum Schutz besonders gefährdeter Personen am Arbeitsplatz verlängert wird.
Sobald alle Personen, die das möchten, geimpft sind, soll die Home-Office-Regel ohne Vorgaben zum repetitiven Testen gelockert werden. Aus Sicht der Angestellten Schweiz soll dieser Schritt wirklich erst dann und nicht früher erfolgen.
Home-Office muss geregelt werden
Da die Home-Office-Pflicht entfällt, gelten bezüglich Home-Office wieder die rechtlichen Rahmenbedingungen wie vor der Einführung der Pflicht. Da sich das Home-Office bei den Angestellten und Arbeitgebern grosser Beliebtheit erfreut und sich vermehrt durchsetzen wird – was ganz im Sinne der Angestellten Schweiz ist – ist es dringlich, dass es besser geregelt werden muss. Die plattform, die politische Allianz unabhängiger und lösungsorientierter Angestellten-​ und Berufsverbände, der auch die Angestellten Schweiz angehören, stellt entsprechende politische Forderungen.
 
Angestellte Schweiz
Login
Kontakt
Suchen