Konjunkturpaket: Angestellte Schweiz begrüssen Verlängerung Kurzarbeit und Weiterbildungsmöglichkeit
Die Exportwirtschaft wird von der gegenwärtigen Krise besonders hart getroffen. Dazu kommt, dass sie, weil sie global ausgerichtet ist, nicht mit einem Investitionsprogramm angekurbelt werden kann wie z. B. die Schweizer Bauwirtschaft.
Der Bund hat nun aber im Rahmen des zweiten Konjunkturpakets Massnahmen beschlossen, die gerade auch den Angestellten der Branchen MEM und Chemie/Pharma, welche die Angestellten Schweiz vertreten, zugute kommen werden. Es sind dies:
- Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate
- Weiterbildung während Kurzarbeitsphase ohne Auflagen möglich
- Anpassungen bei der Schweizerischen Exportrisikoversicherung
Die Angestellten Schweiz haben schon immer dafür plädiert, statt Angestellte zu entlassen Kurzarbeit einzuführen. Denn damit können nicht nur Arbeitplätze, sondern auch wichtiges Know-how in den Unternehmen erhalten werden. Bisher war die Möglichkeit der Kurzarbeit auf ein Jahr beschränkt. Weil die Krise aber länger andauern könnte, ist es von grossem Nutzen, dass die Frist auf 18 Monate verlängert wurde.
Sehr begrüssenswert ist auch, dass während der Kurzarbeitsphase Weiterbildungen ohne Auflagen erlaubt sind. Das ist ein Gewinn für die Angestellten wie für die Arbeitgeber: Die Arbeitnehmer können sich arbeitsmarktfähig halten oder machen, die Arbeitgeber profitieren vom gewonnenen zusätzlichen Wissen ihrer Mitarbeitenden. Die Angestellten Schweiz empfehlen daher den Angestellten, die durch die Kurzarbeit gewonnene Zeit sinnvoll in eine Weiterbildung zu investieren.
Die Anpassungen bei der Exportrisikoversicherungen schliesslich zielen darauf, die schweizerische Exportwirtschaft in einem sich verschärfenden Standortwettbewerb konkurrenzfähig zu halten.