MEM-Industrie verlängert GAV um 2 1/2 Jahre
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Der geltende Gesamtarbeitsvertrag der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie zwischen dem ASM Arbeitgeberverband der Schweizer Maschinenindustrie (Swissmem) einerseits und den Arbeitnehmerverbänden Angestellte Schweiz, Unia, Syna, KV Schweiz und SKO andererseits läuft am 31. Dezember 2010 aus. Im Januar 2010 nahmen die Vertragsparteien erste Verhandlungen auf, wobei bald auf beiden Seiten festgestellt wurde, dass nach Monaten des starken wirtschaftlichen Einbruches ab Ende 2008 und fortlaufend im 2009 und dem damit einhergehenden Personalabbau auf beiden Seiten ein Bedürfnis nach stabilen Rahmenbedingungen bestand. Die Erfahrungen, welche mit dem aktuellen GAV gemacht wurden, sind grundsätzlich positiv
Aus diesem Grund sind die Verhandlungspartner zum Schluss gekommen, dass sie im Interesse der Unternehmen und der Beschäftigten möglichst rasch Klarheit über den Fortbestand des GAV schaffen sollten. Sie haben deshalb frühzeitig entschieden, den für rund 105 000 Mitarbeitende und 590 Unternehmen geltenden Gesamtarbeitsvertrag um zweieinhalb Jahre bis Ende Juni 2013 zu verlängern.
Mit der Vertragsverlängerung um zweieinhalb Jahre wollen die Sozialpartner der MEM-Industrie den Unternehmen und den Beschäftigten ein Stück Sicherheit und Vertrauen in einer sehr unsicheren Zeit vermitteln. Sie wollen damit aber auch ein Zeichen für die Zukunft der schweizerischen MEM-Industrie setzen und einen Beitrag für ihre Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung am Standort Schweiz leisten. Die Vertragsparteien werden die bisherigen periodischen Aussprachen fortführen. In diesen werden aktuelle Branchenfragen geklärt und Vertragsprobleme gelöst.
Der GAV der MEM-Industrie ist traditionellerweise wegweisend für zahlreiche GAVs der Schweiz und hat sich seit dem 1937 vereinbarten «Friedensabkommen» auf das heutige hohe Niveau weiterentwickelt. Er enthält eine Jahresarbeitszeit von 2080 Stunden (auf Wochenbasis 40 Stunden), grosszügige Feiertags- und Ferienregelungen (mindestens 25 Tage für alle), gute Lohnersatzleistungen bei Krankheit/Unfall etc., einen Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen sowie Bestimmungen über die Weiterbildung und eine stark ausgebaute Mitwirkung im Betrieb.