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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
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Nachbeben der Finanzkrise bei Areva in Oberentfelden

Donnerstag, 12. Aug 2010
 
Auch wenn in letzter Zeit vermehrt positive Meldungen aus der Industrie Schlagzeilen machten – noch gibt es Unternehmen, die unter einem Nachbeben der Finanzkrise leiden: Heute wurden die Mitarbeitenden der Areva in Oberentfelden darüber informiert, dass ein Konsultationsverfahren über eine Strukturanpassung eröffnet worden ist. Auf dem Spiel stehen bis zu 140 Stellen in der Geschäftseinheit GIS.
 
Damit erhält das Hochglanzbild, welches vor der Übernahme der Areva im Juni dieses Jahres durch  die neuen Besitzer Alstom und Schneider Electric gezeichnet wurde, tiefe Risse. Dass zwei Monate nach der Übernahme bereits eine Strukturanpassung nötig ist,  wirft kein gutes Licht auf die  Alstom und die Schneider Electric. Darunter leiden aber auch die Mitarbeitenden der Areva sowie der Standort Oberentfelden.
 
Die Angestellten Schweiz fordern deshalb, dass die bestehenden europäischen Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern eingehalten werden und dass das Commitment zum sozialen Dialog engagiert gelebt wird. Die Angestellten Schweiz verlangen zudem von der Geschäftsleitung,  dass alle Massnahmen ausgeschöpft werden, damit es zu keinen Entlassungen kommt. Die Angestellten Schweiz werden diesen Prozess während des Konsultationsverfahrens aktiv, konstruktiv und lösungsorientiert begleiten und unterstützen. Oberste Zielsetzung der Angestellten Schweiz ist, dass keine Areva-Mitarbeitenden in die Arbeitslosigkeit entlassen werden müssen.
 
Wann das Konsultationsverfahren abgeschlossen wird und wann damit geplante Massnahmen greifen werden, ist deshalb noch offen, weil europäische Vereinbarungen zu berücksichtigen sind. Damit wird die Sozialpartnerschaft, wie sie bisher in der Schweiz gelebt wurde, überdacht werden müssen. Die Angestellten Schweiz sehen es daher an der Zeit, dass die Anwendbarkeit der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat in der Schweiz auf die Politische Agenda gesetzt wird.
 
Für Rückfragen:

Hans Strub, Regionalsekretär Angestellte Schweiz,  Tel. 062 296 52 43 oder
079 703 68 78 
Flavien Allenspach, Kommunikation Angestellte Schweiz, Tel. 044 360 11 35 oder 079 336 54 27
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