Neuer GAV Personalverleih: Höherer Mindestlohn und mehr Flexibilität
In der Temporärbranche soll ab 2016 ein neuer Gesamtarbeitsvertrag GAV gelten. Die Sozialpartner haben sich geeinigt, in den kommenden drei Jahren die Mindestlöhne stufenweise zu erhöhen. Die Temporärfirmen und die Einsatzfirmen werden bei der Einsatzplanung künftig über mehr Flexibilität verfügen. Die Sozialpartner beantragen nun beim Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeitserklärung, so dass der GAV bei einer planmässigen Genehmigung am 1. April 2016 in Kraft treten kann.
Der neue GAV, den die entsprechenden Gremien der Vertragsparteien swissstaffing sowie der Gewerkschaften Unia, Syna, Kaufmännischer Verband und Angestellte Schweiz genehmigt haben, enthält folgende Neuerungen und gilt vom 1. April 2016 bis Ende 2018:
Erhöhung der Mindestlöhne
- Stufenweise Erhöhung der Mindestlöhne für Ungelernte um 400 Franken und Gelernte um 250 Franken monatlich für die Deutschschweiz und die Romandie.
Flexibilisierung der Arbeitszeit
- Grenze zur zuschlagspflichtigen Wochenüberzeit bleibt bei 45 Std.
- Grenze zur zuschlagspflichtigen Tagesüberzeit steigt von 9 auf 9,5 Std.
Der bisherige GAV Personalverleih, als erster GAV der Temporärbranche eine historische Errungenschaft, gilt seit 2012. Seine Errungenschaften für über 300‘000 Menschen werden im neuen GAV weiter geführt: Minimalstandards für Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie grosszügige Regelungen im Bereich der Weiterbildung, der Krankentaggeld-Versicherung und der beruflichen Vorsorge. Dank dem leistungsstarken Weiterbildungsfonds können die Temporärarbeitenden neue berufliche Perspektiven entwickeln: pro Person gibt es bis zu 7300 CHF für Weiterbildungskurse und Lohnausfallentschädigung. In drei Jahren wurden 16 Mio. CHF in die berufliche Zukunft von rund 8‘000 Temporärarbeitenden investiert.
Kontakt
Gila Fröhlich, Rechtskonsulentin, Tel: 044 360 11 56