Novartis: Einigung bei Sozialplan „Forward“
Angestellte Schweiz ist erfreut, dass die interne Personalvertretung (IPV) mit der Geschäftsleitung der Novartis Schweiz in den letzten Wochen einen Sozialplan aushandeln konnte, dessen Gesamtkonditionen im Schweizer Benchmark als gut bezeichnet werden können .Nach der Ankündigung 500 Stellen in der Schweiz infolge des Restrukturierungsprogramms „Forward“ abzubauen, stellten die Angestellten Schweiz und der Novartis Angestelltenverband (NAV) im Dezember klare Forderungen an die Geschäftsleitung. Der nach harten Verhandlungen erzielte Sozialplan bietet nun für die Betroffenen in allen Alterskategorien eine echte Unterstützung.
1. Forderung erfüllt: internes Job Center
Bereits bei der Ankündigung des Restrukturierungsprojektes „Forward“ von Novartis am 13. Dezember 2007, forderte der Novartis Angestelltenverband einen internen Stellenvermittlungspool. Diese Forderung war denn auch bei den Verhandlungen über den Sozialplan stets ein zentrales Anliegen der Personalvertretung. Erfreulicherweise konnte in diesem Punkt eine Einigung erzielt werden: Das Errichten eines Job Centers ist im Forward-Sozialplan verankert. Es wird den betroffenen Mitarbeitenden als zentrale Beratungs- und Koordinationsstelle für interne und externe Stellenwechsel zur Verfügung stehen. Der Hauptzweck des Job Centers besteht darin, individuelle Unterstützung anzubieten und die Zahl der Entlassungen möglichst zu minimieren.
2. Forderung erfüllt: Ausgedehnte Vorankündigungs- und Kündigungszeit
Die interne Personalvertretung richtete im Rahmen der Verhandlungen einen Fokus auf verschiedene Massnahmen, die Entlassungen verhindern sollen. Es gelang der internen Personalvertretung u.a. ausgedehnte Vorankündigungs- und Kündigungszeiten auszuhandeln (insgesamt 10 Monate) um die Möglichkeiten eines internen oder externen Stellenwechsels zu vergrössern. Sollte trotz aller Massnahmen eine Kündigung nicht verhindert werden können, wird den betroffenen Mitarbeitenden, zusätzlich zu einem Best-/Outplacement, eine Abgangsentschädigung als Überbrückungshilfe ausbezahlt. Obwohl es für Frühpensionierungen eine erhöhte Abgangsentschädigung gibt, hätte sich die Personalvertretung in diesem Punkt ein umfassenderes Ergebnis gewünscht.
3. Forderung erfüllt: besserer Kündigungsschutz für ältere Mitarbeitende
Der Personalvertretung war der Kündigungsschutz für ältere Mitarbeitende besonders wichtig, weil diese Kollegen oft über eine lange Firmenzugehörigkeit und über ein entsprechend grosses „Know how“ verfügen, aber leider auf dem externen Stellenmarkt kaum Chancen auf eine Neuanstellung haben. In diesem Punkt konnten die Personalvertretung einen grossen Verhandlungserfolg erzielen: Es werden im Rahmen von Forward keine Entlassungen von Mitarbeitenden zwischen 55 und 58 Jahren erfolgen. Frühpensionierungen sind ab Alter 58, kombiniert mit Abgangsentschädigung, möglich.
Der Forward Sozialplan gilt für alle Mitarbeitenden der Basel und Rheintalwerke.