Optimierung der flankierenden Massnahmen: Kluger Entscheid des Nationalrates
Der Nationalrat hat heute eine Verschärfung der flankierenden Massnahmen angenommen. Er hat dem Vorschlag des Bundesrates zugestimmt. Damit wird die Obergrenze von Verwaltungssanktionen von 5 000 auf 30 000 Franken erhöht, wie es im Entsendegesetz bei Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen verankert ist.
Die Angestellten Schweiz begrüssen den Entscheid. Nur gut ausgebaute flankierende Massnahmen können ausländische sowie auch einheimische Arbeitnehmende vor Ausbeutung schützen. Nun muss die Diskussion zur Optimierung der flankierenden Massnahmen weitergeführt werden. Der Misserfolg der dazu vom SECO geleiteten Arbeitsgruppe zeigt klar, dass die Arbeitgeber den Willen der Arbeitnehmenden zum besseren Schutz noch nicht erkannt haben. Die Angestellten Schweiz fordern die Arbeitgeberverbände auf, ihre Position noch einmal zu überdenken.
Für Rückfragen:
Hansjörg Schmid, Kommunikation Angestellte Schweiz, Tel 044 360 11 21,
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