JavaScript ist in Ihrem Browser deaktiviert. Ohne JavaScript funktioniert die Website nicht korrekt.

Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
  • Auszubildende bis 26 Jahre bezahlen Fr. 30.- pro Jahr.
Schliessen
  • angestellte teaser schmal

Newsroom

Sich informieren.

Am Puls sein.

Parlament fördert Lernende

Dienstag, 16. Sep 2014

Das Parlament und der Bundesrat möchten die Berufsbildung fördern. Diese soll künftig im öffentlichen Beschaffungswesen ein Kriterium für die Vergabe von Aufträgen sein. 

Die Angestellten Schweiz begrüssen die Änderung des entsprechenden Gesetzes. Die Schweizer Wirtschaft floriert unter anderem dank unseres dualen Bildungssystems. Es ist darum wichtig, dass die Unternehmen weiterhin Lehrlinge ausbilden und dazu motiviert werden. Der Entscheid des Parlaments ist auch ein wichtiges Signal an die Lernenden. Der Start ins Berufsleben ist ein ganz wichtiger Zeitpunkt im Leben der Jugendlichen. Eine Lehre bietet beste Voraussetzungen für einen guten solchen guten Start.

Die Angestellten Schweiz schlagen als weiteren Orientierungspunkt für die Auftraggeber im öffentlichen Beschaffungswesen die Sozialpartnerschaft vor. Ob die Sozialpartnerschaft gelebt wird lässt sich daran ablesen, ob ein Gesamtarbeitsvertrag, ein entsprechender Firmenvertrag oder ein Reglement über die Mitwirkung angewendet wird und ob eine Arbeitnehmervertretung existiert.

 

Für Rückfragen

Hansjörg Schmid, Kommunikation Angestellte Schweiz, 044 360 11 21,
076 443 40 40

Login
Kontakt
Suchen