Resultate der Workshops der Herbsttagung zu den künftigen Anforderungen an Gesamtarbeitsverträge
In vier Workshops erarbeiteten die Teilnehmer der Herbsttagung der Angestellten Schweiz vom 24. Oktober in Emmenbrücke, was von künftigen Gesamtarbeitsverträgen gefordert ist. Hier zusammengefasst die Resultate.
Workshop „Wirkung des Gesamtarbeitsvertrages“, Waffenstillstandsabkommen oder Gestaltungsraum für Arbeitsbedingungen?
Die Aufgabenstellung in diesem Workshop war es herauszuarbeiten, in welche Richtung sich der GAV weiterentwickeln soll. Die Gruppenresultate waren teilweise übereinstimmend, teilweise widersprüchlich. Trotzdem zeigte sich eine interpretierbare Tendenz:
Alle mit der Arbeitszeit zusammenhängenden Fragen gehören zwingend in einen GAV.- Alle Fragen zur Menge sind verbindlich zu regeln.
- Die Umsetzung muss aber in den Betrieben individuell gestaltet werden können.
- Die Arbeitszeitfragen sind für die Arbeitsbedingungen entscheidend. Vor allem der Ferienanspruch ist wichtig.
- Gehälter und Löhne sind nicht in externen Vereinbarungen zu regeln. Hier werden klar die betrieblichen Lohnsysteme mit hoher Mitentscheidungskompetenz favorisiert. In der Diskussion zeigte sich, dass nicht die absolute Höhe, sondern Transparenz und gerechte Verteilung (Spreizung) wichtig sind. Auf wenig Zustimmung stiessen Vorschläge zu branchenverbindlichen Zielsetzungen im Bereich der Pensionskassen.
- Der Vorschlag einer Rechenschaftspflicht in Bezug auf die innerbetriebliche Mitwirkung wurde unterschiedlich aufgenommen. Hierbei komme es sehr darauf an, wer gemeint sei. Angedacht ist ein Regelkreis. Viel wichtiger als Papier sei das Betriebs- und Gesprächsklima.
Weitere wichtige Anliegen der Workshop-Teilnehmer sind:
- Kinderkrippen
- Möglichkeit der vollen oder teilweisen Heimarbeit
- Flexible Pensionierung
- Verbindliche Mindeststandards für Sozialpläne
Benno Vogler, Präsident Angestellte Schweiz
Workshop „Akt(i)e Weiterbildung“
Weiterbildung als Motivationsfaktor
Die Weiterbildung wird als einer der wichtigsten Motivatoren für die tägliche Arbeit empfunden und erlebt. Weiterbildung der Angestellten hilft dem Unternehmen, Mitarbeitende an sich zu binden. Angestellte, die sich weiterbilden, sind flexibler und offener gegenüber neuen Technologien, aber auch neuen Arbeitszeitmodellen. Die Teilnehmer des Workshops sind klar der Meinung, dass es bezüglich Weiterbildung das persönliche Engagement des Arbeitnehmers braucht.
Zeit grösseres Problem als Finanzierung
Als grössten Verhinderer einer Weiterbildung nannten die Teilnehmer das Zeitproblem. Während der Weiterbildung ist man nicht am Arbeitsplatz und muss zusätzliche Stunden leisten, um das Arbeitspensum erfüllen zu können.
Kein Problem ist hingegen die Zustimmung des Arbeitgebers zur und die Finanzierung der Weiterbildung. Wer sich weiterbilden will, kann dies und erhält die Weiterbildung oft auch bezahlt vom Arbeitgeber.
Angestellte müssen selbst aktiv werden
Der Weiterbildungsartikel in der Vereinbarung in der Maschinenindustrie muss nach Meinung der Teilnehmenden des Workshops nicht grundsätzlich verändert werden. Allerdings muss klar daraus hervorgehen, dass jeder Mitarbeiter sich weiterbilden kann, wenn er will. Es soll aber auch herausgestrichen werden, dass Weiterbildung das aktive Engagement des Angestellten erfordert.
Weiterbildung als Thema bei Qualifikations- und Lohngesprächen
Nach Meinung der Workshop-Teilnehmer soll die Weiterbildung für Vorgesetzte ein Pflichtthema sein bei Qualifikations- und Lohngesprächen mit ihren Mitarbeitenden. Die vereinbarten Weiterbildungsziele sollen verbindlich umgesetzt und von den Vorgesetzten unterstützt werden.
Mitwirkung bei der Weiterbildung
Die Rechte der Arbeitnehmervertretung sollen bezüglich Weiterbildung auf die Stufe Mitwirkung angehoben werden. Dies würde nach Meinung der Teilnehmenden dazu führen, dass nicht nur vor allem Kader, sondern alle Mitarbeiter von der Weiterbildung profitieren könnten.
Angelika Werner, Mitglied Vorstand Angestellte Schweiz
Alois Düring, Regionalsekretär Angestellte Schweiz
Workshop „Arbeiten bis zum Umfallen?“ Altersteilzeit und flexible Pensionierung im GAV
Solidaritätsprinzip erhalten
Im Workshop wurde zuerst über die Solidarität im Allgemeinen und bei der 1. und 2. Säule (AHV und Pensionskassen) im Speziellen diskutiert. Die Workshop-Teilnehmer erachten die Solidarität als unabdingbar und als tragenden Pfeiler der AHV. Eine Ausdehnung der Solidarität auf die 2. Säule betrachten sie als schwierig realisierbar, da es ja eine ganze Anzahl von verschiedenen Pensionskassen gibt. Allerdings wollen sie, dass Lösungen gefunden werden bezüglich einem flexiblen Altersrücktritt. Und zwar sowohl für diejenigen Arbeitnehmer, die sich früher pensionieren lassen müssen , als auch für die, welche länger als bis zum regulären Pensionsalter arbeiten. Wichtig ist den Teilnehmern auch, sicherzustellen, dass die Solidarität nicht von „Sozialschmarotzern“ ausgenutzt werden kann. Es braucht dafür eine strenge Kontrolle des Systems. Im Weiteren haben sich die Workshop-Teilnehmer dafür ausgesprochen, dass auch Jahreseinkommen unter 19 800 Franken obligatorisch in der 2. Säule versichert werden sollen. Dafür erachten Sie eine Solidarität ab einem Einkommen von 80 000 Franken als nicht notwendig.
GAV verbindlicher formulieren
Die Teilnehmer des Workshops sind der Ansicht, dass der GAV an vielen Stellen verbindlicher formuliert werden muss. Er enthalte zu viele „kann“ und „sollte“. Die Arbeitszeiten sollen klarer fixiert werden – es soll nicht mehr möglich sein, diese schleichend auszubauen, wie dies heute der Fall sei. Ein zentrales Anliegen ist die Möglichkeit, im Alter die Arbeitsleistung zu reduzieren, und zwar ohne finanziell mit Rentenabstrichen bestraft zu werden. Eine Lohnreduktion könne hingegen in Kauf genommen werden.
Urs Sager und Alex Ertl, Rechtsanwälte Angestellte Schweiz
Workshop „Wer bestimmt unseren Lohn?“ Lohndumping, Lohntransparenz und Lohnmodelle
Generelle und individuelle Löhne
Seit mehreren Jahren werden bei den Lohnverhandlungen generelle und individuelle Lohnanteile ausgehandelt. Häufig erhalten die Arbeitnehmer generell in etwa die Teuerung, der Rest wird individuell verteilt. Die Diskussion ergab, dass es für die Arbeitnehmer ein Vorteil sein kann, wenn bei den Verhandlungen auch über die individuellen Lohnanteile diskutiert wird. Die Arbeitnehmervertretung erhält so Einblick in die –anonymisierten – Lohndaten. Wünschenswert wäre, auch dem individuellen Lohnanteil eine generelle Komponente zu geben, indem man einen Mindestprozentsatz von Angestellten festlegt, der von einer individuellen Lohnerhöhung profitieren soll.
Keine Mindestlöhne im GAV als Riegel gegen Lohndumping
Im GAV wurde ein Verfahren gegen Lohndumping festgeschrieben. Zudem existiert eine Kommission aus Vertretern der Sozialpartner, die halbjährlich zu diesem Thema tagt. Diese Massnahmen machen es aus Sicht der Angestellten Schweiz unnötig, im GAV Mindestlöhne als Massnahme gegen Lohndumping festzuschreiben. Dies könnte nämlich zu einer Nivellierung der Löhne nach unten führen. Die Diskussion im Workshop bestätigte diese Haltung. Die Teilnehmer können sich aber vorstellen, im GAV verbindliche Lohnbänder zu definieren, um Transparenz zu schaffen.
Leistungslohn und Bonus
Angesichts der jüngsten Entwicklungen in der Weltwirtschaft zeigten sich die Workshop-Teilnehmer gegenüber Leistungslöhnen skeptisch. Sie plädieren für ein berechenbares Einkommen. Der Lohn dürfe nicht zu viele variable Bestandteile aufweisen, die der einzelne Arbeitnehmer nicht beeinflussen kann. Auf breite Zustimmung stösst hingegen der Bonus, respektive eine variable Gratifikation. Gefordert wird aber, dass die Bonusgrundlagen transparent sein sollen. Im Weiteren soll auch der Bonus pensionskassenwirksam sein.
Teuerungsausgleich
Ein Teil der Teilnehmer des Workshops fand die Idee, einen mehrjährigen automatischen Teuerungsausgleich zu vereinbaren, unterstützenswert. Allerdings müsse als Grundlage ein Teuerungsindex angewendet werden, der besser sei als der aktuelle Landesindex der Konsumentenpreise.
Christof Burkard, ehemaliger Leiter Rechtsdienst Angestellte Schweiz
Hans Strub, Regionalsekretär Angestellte Schweiz