JavaScript ist in Ihrem Browser deaktiviert. Ohne JavaScript funktioniert die Website nicht korrekt.

Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
  • Auszubildende bis 26 Jahre bezahlen Fr. 30.- pro Jahr.
Schliessen
  • angestellte teaser schmal

Newsroom

Sich informieren.

Am Puls sein.

Revision Unfallversicherungsgesetz: Keine verantwortungslosen Spielchen!

Mittwoch, 12. Apr 2006

Der Bundesrat will, den Vorgaben einer Expertenkommission folgend, die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung in diversen Punkten reduzieren (Erhöhung Mindestinvaliditätsgrad für Rentenanspruch, Höchstversicherter Verdienst, Rentenhöhe nach der Pensionierung).

Wir lehnen diesen Leistungsabbau entschieden ab.

Es ist inakzeptabel, das Leistungsniveau der günstigen und finanziell soliden Unfallversicherung zu senken, nur weil die privaten Unfallversi­cherer Geschäftsanteile von der obligatorischen sozialen Unfallversicherung in das profitablere private Zusatzgeschäft verschieben wollen. Es ist unver­ständlich, dass sich der Bundesrat für solche Spielchen hergibt. Ein solcher Leistungsabbau wäre zudem kontraproduktiv, weil bei Be­rufsunfällen die Lohnfortzahlungspflicht und die Haftpflicht der Arbeitgeber im entsprechen­den Umfang wieder auferstehen würden. Die Unfallversiche­rung ist nämlich geschaffen wor­den, um die früheren, sowohl für die verunfallten Arbeitnehmen­den als auch für die Arbeitgeber hoch problematischen Haftpflichtprozesse durch eine einfachere, sinnvollere und bessere Lösung zu ersetzen. Die bundesrätlichen Vorschläge wären deshalb ein Rückschritt in das 19. Jahrhun­dert.

Statt mit Volldampf in die Frühzeit der Industrialisierung zurückzufahren, würde der Bundesrat besser daran tun, endlich den Stall der privaten Unfallversicherer auszumisten. Dort herrscht eine ähnliche Intransparenz wie im BVG-Geschäft der Lebensversicherer. Niemand, nicht einmal die Aufsicht, weiss, welche Renditen diese Versicherer erwirtschaften und wie viel oder wie wenig davon sie den Versicherten zukommen lassen. Da bei diesen Versicherern von jedem Prämien­franken über 20 Rappen versickern, den die zwangsversicherten Arbeitnehmenden und Arbeit­geber bezahlen, ist Transparenz und eine gesetzliche Gewinnaufteilung (legal quote) dringend nötig.

Wir werden zudem Angriffe auf die Suva nicht tolerieren, sei es durch Privatisierung oder durch Entreissen von Marktanteilen. Die Suva ist nicht nur kosteneffizienter und damit letztlich günstiger als die privaten Unfallversicherer. Als von den Sozialpartnern geführte, selbstverwaltete Non-Pro­fit-Versicherung gehört sie auch den Versicherten. Schliesslich ermöglicht die Selbstverwaltung auch Solidarität bei der Prämiengestaltung. Diese Solidarität wäre dahin und die Prämien insbe­sondere bei risikoreicheren Branchen würden steigen, wenn die Forderungen der privaten Unfall­versicherer erfüllt würden.

Rückfragen:

Vital G. Stutz, Geschäftsführer Angestellte Schweiz, Tel. 044 360 11 41 oder 079 639 73 03

 

Login
Kontakt
Suchen