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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
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Richtiger Entscheid des Bundesrates

Dienstag, 27. Jan 2015

Wechselkursschwankungen als Begründung von Kurzarbeit zu akzeptieren, ist zum jetzigen Zeitpunkt ein richtiger und wichtiger Entscheid des Bundesrates. Die letzte Krise hat gezeigt: Kurzarbeit kann Arbeitsplätze nachhaltig sichern sowie Know-how in den Unternehmen halten.

Gegenüber dem Verlust der Stelle hat die Kurzarbeit für die Betroffenen den grossen Vorteil, dass sie lohnmässig besser gestellt sind, als wenn sie Arbeitslosengeld beziehen würden. Das stützt die Wirtschaft, da mehr konsumiert wird. Aber auch für den Staat kommen Kurzarbeiter günstiger als Arbeitslose. Schliesslich profitiert auch das Unternehmen, da es bei günstigeren Rahmenbedingungen nicht wieder neue Mitarbeiter einstellen muss. Dazu kommt, dass sich das Unternehmen so einen guten Ruf auf dem Arbeitsmarkt und in der Öffentlichkeit bewahren kann.

Mindestens so wichtig wie diese finanziellen Faktoren ist aus Sicht der Arbeitenden das psychologische Element: Kurzarbeit beeinträchtigt das Selbstwertgefühl weit weniger, als wenn sie stempeln müssten.

Der Bundesrat hat den Arbeitgebern nun ein weiteres Mittel im Kampf gegen den starken Franken in die Hände gelegt. Sollte sich die Situation hingehend zuspitzen, dass die Unternehmen Kurzarbeit einführen müssen, darf aber die Zeche nicht einseitig den Arbeitenden aufgebürdet werden – das Management hat zu gleichen Teilen die Last der Frankenstärke zu buckeln.

Für Rückfragen: 

Reto Liniger, Kommunikation Angestellte Schweiz Tel. 044 360 11 24

Stefan Studer, Geschäftsführer Angestellte Schweiz, Tel. 044 360 11 41

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