Sanierung von Unternehmen auf dem Buckel der Angestellten
Die eidgenössischen Räte haben ein neues Sanierungsrecht für die erleichterte Sanierung von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten verabschiedet (vorbehältlich der Schlussabstimmung vom 21. Juni). Dieses ist alles andere als arbeitnehmerfreundlich!
Wird ein Unternehmen im Insolvenzfall übernommen, besteht für den Erwerber keine Pflicht mehr, die Angestellten zu übernehmen. Die neue Pflicht, über Sozialpläne zu verhandeln, ist da nur ein sehr schwacher Trost – denn sie kommt lediglich in Unternehmen mit über 250 Beschäftigten und bei mehr als 30 Entlassungen zur Anwendung.
Die Angestellten können aber auch noch auf andere Art an die Kasse kommen. Hat nämlich der alte Besitzer Löhne nicht bezahlt, so muss der neue Besitzer diese nicht übernehmen. Der Ständerat hätte das gerne gehabt, beugte sich jedoch am 19. Juni in einer Einigungskonferenz leider dem Nationalrat.
„Das neue Gesetz schützt die Arbeitgeber – die Konsequenzen tragen die Arbeitnehmer und letztlich auch die Steuerzahler“, sagt Pierre Heger, Rechtsanwalt der Angestellten Schweiz. „Unternehmen können quasi auf dem Buckel der Angestellten saniert werden. Das ist ein Skandal angesichts der Löhne und Boni der Managerkaste“.
Für Rückfragen:
Pierre Serge Heger, Rechtsanwalt Angestellte Schweiz, Tel. 079 230 51 15
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